Rechtsprechung
BGH, 28.09.2006 - IX ZB 64/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer grundsätzlich statthaften Rechtsbeschwerde aufgrund des Vorliegens eines Formverstoßes und Fristenverstoßes innerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 20 Abs. 2
Anforderungen an die Form eines gerichtlichen Hinweises - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 09.09.2005 - 63 IN 226/02
- LG Duisburg, 24.03.2006 - 7 T 233/05
- BGH, 28.09.2006 - IX ZB 64/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2004 - IX ZB 209/03
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 64/06
Der erforderliche Hinweis ist nur vollständig erteilt, wenn er insbesondere über das Antragserfordernis zur Erlangung der Restschuldbefreiung belehrt und den Zeitpunkt des Fristablaufs benennt (vgl. BGHZ 162, 181, 184; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 209/03, WM 2004, 1740, 1742). - BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03
Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach …
Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 64/06
Der erforderliche Hinweis ist nur vollständig erteilt, wenn er insbesondere über das Antragserfordernis zur Erlangung der Restschuldbefreiung belehrt und den Zeitpunkt des Fristablaufs benennt (vgl. BGHZ 162, 181, 184; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 209/03, WM 2004, 1740, 1742). - BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04
Begriff der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzschuldners
Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 64/06
Verwendet das Insolvenzgericht Merkblätter, sollen diese die für den Schuldner maßgebliche Rechtslage in einer für nicht juristisch vorgebildete Personen klaren und eindeutigen Weise erläutern (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, WM 2006, 1438, 1439).
- AG Duisburg, 09.06.2008 - 64 IN 3/07
Restschuldbefreiung - Fortdauernde Zahlungsunfähigkeit und Restschuldbefreiung
Sie enthielten alle Informationen, die der Schuldner benötigte, um rechtzeitig einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen (…vgl. MünchKomm-InsO/Schmahl, 1. Aufl. 2001, § 30 RdNr. 15; BGH NZI 2004, 593, 594 = ZVI 2004, 492 f.; BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 64/06, juris).