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   BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08   

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https://dejure.org/2010,11019
BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,11019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Auslegung eines Merkmals eines Patents allein auf der Grundlage der in den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 563 Abs. 2
    Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Auslegung eines Merkmals eines Patents allein auf der Grundlage der in den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    cc) Eine Bindungswirkung fehlt zudem, weil nach der Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht neue Tatsachen festgestellt worden sind und auf der Grundlage eines geänderten maßgeblichen Sachverhalts entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373, 374 - jeweils zum Revisionsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2016 - 2 U 17/12

    Amtshaftung: Bindung an höchstrichterliche Rechtsprechung; Schadenersatzanspruch

    Der Senat ist - entgegen den wiederholten Ausführungen des Klägers - gemäß § 563 Abs. 2 ZPO an die Auffassung des Revisionsgerichtes gebunden, soweit diese die Revisionsentscheidung trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, Xa ZR 70/08; Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 563 ZPO, Rdnr. 3 a).
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 318/10

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Antrags auf Festellung der

    cc) Eine Bindungswirkung fehlt zudem, weil nach der Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht neue Tatsachen festgestellt worden sind und auf der Grundlage eines geänderten maßgeblichen Sachverhalts entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 70/08, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84, NJW 1985, 2029, 2030; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 127; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373, 374 - jeweils zum Revisionsverfahren).
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