Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5036
BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95 (https://dejure.org/1995,5036)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 5 StR 588/95 (https://dejure.org/1995,5036)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 5 StR 588/95 (https://dejure.org/1995,5036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 483/90

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Verhältnisses zwischen Jugendgericht und

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95
    1b St 186/66">BayObLGSt 1966, 119 und Eisenberg/Sieveking NStZ 1992, 295 (vgl. auch Drees NStZ 1995, 481) beanstandet der Senat diese Verfahrensweise hier nicht.

    Er hält sie für ebenso unbedenklich wie in den anerkannten, ganz ähnlich gelagerten und nicht abweichend zu beurteilenden Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung die entsprechende Beschränkung herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 29, 341, 349) [BGH 26.09.1980 - StB 32/80] oder in denen die allgemeine Strafkammer nach § 154 Abs. 2 StPO verfährt (dazu BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 1).

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95
    Er hält sie für ebenso unbedenklich wie in den anerkannten, ganz ähnlich gelagerten und nicht abweichend zu beurteilenden Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung die entsprechende Beschränkung herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 29, 341, 349) [BGH 26.09.1980 - StB 32/80] oder in denen die allgemeine Strafkammer nach § 154 Abs. 2 StPO verfährt (dazu BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 1).
  • BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90

    Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95
    Im Fall 5 der Anklage (II Teil E des Urteils) bestehen gegen die Annahme mit Urkundenfälschung in Tateinheit stehender mittelbarer Falschbeurkundung durchgreifende Bedenken (BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 2).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Insofern ist auch ohne Belang, daß der Teil des Tatgeschehens, den die Angeklagte als Heranwachsende begangen hat, vor der Hauptverhandlung durch Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO von der Verfolgung ausgenommen worden ist (vgl. BGH NStZ 1991, 503; aA Eisenberg/Sieveking NStZ 1992, 295; ebenso für den Fall der Teileinstellung bzw. Beschränkung gemäß §§ 154, 154 a StPO schon mit dem Eröffnungsbeschluß BGH NStZ 1996, 244).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Ein solcher Ermessensmissbrauch kommt beispielsweise im Fall gezielter Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung von Jugendrecht (vgl. entsprechend zu § 154 Abs. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; vom 28. November 1995 - 5 StR 588/95, NStZ 1996, 244, 245) oder in Fällen in Betracht, in denen das Gericht bei seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten des Beschuldigten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt hat, wie etwa die Rechte auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren und auf zügigen Abschluss des Strafverfahrens sowie das Übermaßverbot (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07, BVerfGK 12, 33, 34 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

    Grundsätzlich ohne Belang ist dabei, ob ein Teil des dem Angeklagten ursprünglich zum Vorwurf gemachten Geschehens vor Urteilserlass durch Verfahrensbeschränkungen gem. §§ 154a, 154 StPO von der Verfolgung ausgenommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.1991 - 3 StR 483/90, NStZ 1991, 503; Beschluss vom 28.11.1995 - 5 StR 588/95, NStZ 1996, 244).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht