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   BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19   

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https://dejure.org/2019,44031
BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19 (https://dejure.org/2019,44031)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2019 - IV ZR 70/19 (https://dejure.org/2019,44031)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2019 - IV ZR 70/19 (https://dejure.org/2019,44031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des Rechtsmittelführers

  • rewis.io

    Streitwert bei Feststellungsantrag eines Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 47 Abs. 1 S. 1; GKG § 47 Abs. 3
    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des Rechtsmittelführers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 430/15

    Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung durch

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19
    Die zulässige Gegenvorstellung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - IV ZR 430/15, ZEV 2016, 573 Rn. 1) hat in der Sache keinen Erfolg.

    Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels ist Streitwert gemäß § 47 Abs. 3 GKG der für das Rechtsmittelverfahren maßgebende Wert (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 aaO Rn. 2).

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16

    Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19
    Auf die Frage der Festsetzung des Streitwerts für den Auskunftsantrag (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6) kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19
    Lediglich überhöhte, nicht nachvollziehbare Vorstellungen haben hierbei außer Ansatz zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; Roth in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 5 Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 18 WF 227/11

    Gegenstandswertbestimmung bei steckengebliebenen Stufenanträgen

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19
    Anhaltspunkt für die Schätzung kann die Höhe der in Vergleichsverhandlungen außergerichtlich geltend gemachten Forderung sein (OLG Stuttgart FamRZ 2012, 393, 394; Roth in Stein/Jonas aaO).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf

    Soweit die Klägerin auf die eine Gegenvorstellung zu einem Streitwertbeschluss betreffende Entscheidung vom 28.11.2019 (BGH - IV ZR 70/19, juris) verweist, ergibt sich hieraus nichts zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils.
  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 269/21

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

    Nicht nachvollziehbare Vorstellungen haben hierbei außer Ansatz zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - IV ZR 70/19, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21

    Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger

    Der Streitwert für die Feststellungsklage richtet sich nach dem Interesse des Beklagten an der Abwehr der vom Kläger begehrten Feststellung, wobei für die Schätzung des Werts der Vortrag des Klägers heranzuziehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.2019 - IV ZR 70/19, Tz 3, juris; BGH, Beschlüsse vom 28.09.2011 und 13.12.2011 - IV ZR 146/10, juris; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021, III. Streitwerte im Erbrecht, Rn 16).
  • OLG Hamburg, 10.02.2021 - 4 U 53/20

    Streitwertfestsetzung erfolgt Pi mal Daumen!

    Lediglich überhöhte, nicht nachvollziehbare Vorstellungen haben hierbei aber außer Ansatz zu bleiben (BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - IV ZR 70/19).
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