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   BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50   

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https://dejure.org/1952,470
BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50 (https://dejure.org/1952,470)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1952 - 2 StR 7/50 (https://dejure.org/1952,470)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1952 - 2 StR 7/50 (https://dejure.org/1952,470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Untersuchung" i.S.d. § 343 Strafgesetzbuch (StGB) - Verfahren der Gestapo zur Ermittlung der Voraussetzungen für die Anordnung staatspolizeilicher Maßnahmen als "Untersuchung" - Verfahren der Gestapo zur Verhängung der "Schutzhaft" als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 148
  • NJW 1952, 478
  • MDR 1952, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 15.01.1940 - 3 D 730/39

    Das Verfahren, das dazu dient, die sachlichen Voraussetzungen der Schutzhaft

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50
    Ein Verfahren der Gestapo, das der Ermittlung der Voraussetzungen für die Anordnung staatspolizeilicher Massnahmen diente, ist eine "Untersuchung" i.S. des § 343 StGB in Übereinstimmung mit RGSt 74, 36; OGHSt.

    Im Übrigen hat schon das Reichsgericht in RGSt 74, 36 das Verfahren der Gestapo zur Verhängung der "Schutzhaft" als eine "Untersuchung" angesehen.

  • RG, 14.03.1882 - 359/82

    Unterliegt auch ein untergeordneter Polizeibeamter, welcher, gemäß §. 161 St.P.O.

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50
    Die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts sah allerdings als "Untersuchung" i.S. des § 343 StGB nur ein Verfahren an, "das auf die Ermittlung einer gesetzlich strafbaren Handlung und die Herbeiführung der vom Gesetz für dieselbe angedrohten Folgen abzielt" (RGSt 6, 82; 42, 65; 62, 303).
  • RG, 16.10.1928 - I 563/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist in den Fällen des § 163 Abs. 2 und des § 158

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50
    Die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts sah allerdings als "Untersuchung" i.S. des § 343 StGB nur ein Verfahren an, "das auf die Ermittlung einer gesetzlich strafbaren Handlung und die Herbeiführung der vom Gesetz für dieselbe angedrohten Folgen abzielt" (RGSt 6, 82; 42, 65; 62, 303).
  • RG, 13.11.1908 - IV 690/08

    1. Zum Begriff "Untersuchung" im Sinne von § 174 Nr. 2 St.G.B.'s. 2. Was ist

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50
    Die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts sah allerdings als "Untersuchung" i.S. des § 343 StGB nur ein Verfahren an, "das auf die Ermittlung einer gesetzlich strafbaren Handlung und die Herbeiführung der vom Gesetz für dieselbe angedrohten Folgen abzielt" (RGSt 6, 82; 42, 65; 62, 303).
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

    In jedem einzelnen dieser Fälle handelte es sich, wie auch von den Beschwerdeführern nicht, bezweifelt wird, um eine "Untersuchung" im Sinne des § 343 StGB (vgl BGHSt 2, 149 f [BGH 29.02.1952 - 2 StR 7/50]).
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 54/54

    Anwendbarkeit des Begriffs der Untersuchung auf Nachforschungen eines

    Dieser Begriff umfaßt auch Disziplinar- und Verwaltungsverfahren (OGHSt. 2, 69, 70; Rohde-Ziegler LK Anm. 3) sowie das vormals mit dem Ziele der Schutzhaft durchgeführte staatspolizeiliche Verfahren (BGHSt 2, 148, 149).
  • BGH, 01.09.1955 - 1 StR 233/55

    Straftaten eines 1.Schutzhaftlagerführers des KL Dachau. Misshandlung zahlreicher

    Die dazu erforderlichen Vernehmungen mit dem Ziele einer Bestrafung gemäß den sehr weitgehenden Bestimmungen der Lagerordnung stellen eine wenn auch nur disziplinare "Untersuchung" im Sinne des § 343 StGB dar (vgl OGHSt 2, 69; BGHSt 2, 149 [BGH 29.02.1952 - 2 StR 7/50]; 6, 144), [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]so daß § 343 StGB zu Recht angewandt ist.
  • BGH, 27.11.1952 - 5 StR 655/52

    Rechtsmittel

    Möglicherweise hat das Schwurgericht verkannt, daß eine "Untersuchung" im Sinne des § 343 StGB nicht in jedem Falle auf die Ermittlung von strafbaren Handlungen gerichtet zu sein braucht, sondern auch die Voraussetzungen für die Anordnung staatspolizeilicher Maßnahmen (Beschlagnahme von Waffen, Listen und Zeitungen) zum Gegenstände haben kann (BGHSt 2, 149 [BGH 29.02.1952 - 2 StR 7/50]).
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