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BGH, 29.05.1958 - III ZR 169/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 28.02.1956 - 2 U ASchu 2503/55
- BGH, 29.05.1958 - III ZR 169/56
Papierfundstellen
- BGHZ 27, 327
- NJW 1958, 1490
- MDR 1958, 666
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.10.1963 - III ZR 237/61 Da mithin auch in den eben abgehandelten Punkten dem angefochtenen Urteil beizutreten ist, kann die Frage nur noch die sein, ob die Verteidigung der Beklagten eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wie die Revision vorbringt, und ob aus dem Urteil des Senats vom 29. Mai 1958 III ZR 169/56 = BGHZ 27, 327 etwas zugunsten der Klägerin zu entnehmen ist.
Der Gedankengang der Entscheidungen BGHZ 27, 327 beschränkt sich, wie die Entscheidung ausdrücklich hervorhebt, auf den Fall der Zinszahlung aus § 353 HGB bei einer Forderung der in Anlage IV Art. 35 erwähnten Art. Hinzu kommt: In jenem Fall war unklar, wie die Regelungsbedingungen hinsichtlich der Verzinsung auszulegen waren, und hierzu führt das Urteil aus: die von dem damaligen Kläger mit seinem Gläubiger herbeigeführte Einigung habe der Zielsetzung des Abkommens entsprochen, wenn der Kläger dabei auf Grund einer vertretbaren Auslegung der Regelungsbedingungen eine Zinsforderung des Gläubigers zu erfüllen versprochen habe, so müsse die B. eine - von ihr nicht durch Anrufung der Gemischten Kommission ausgeräumte - Unklarheit der Schuldenregelung gegen sich gelten lassen und dem Schuldner die geleisteten Zinszahlungen erstatten.
- BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
Rechtsmittel
Indessen ist anschließend ein Urteil des III. Zivilsenate (BGHZ 27, 327) ergangen, welches möglicherweise dahin verstanden worden kann, daß Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB während eines Zeitraums, in dem ein gesetzliches Transferverbot bestand, nicht zur Entstehung gelangen könnten (…vgl. a.a.O. S. 335).