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BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer zulassungsfreien Rechstbeschwerde bei möglicher Versagung des rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit der Einführung von Anschauungsbeispielen in ein Verfahren durch das Gericht - Freihaltebedürftigkeit des Begriffs "Top-Selection"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
"Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; Begründetheit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 990
- GRUR 1997, 637
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy).Die Regelung in § 100 Abs. 3 PatG, auf die § 13 Abs. 5 Satz 2 WZG Bezug nahm, ist in Anlehnung an die (bis 1990 geltende) Regelung einer zulassungsfreien Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschaffen worden (§ 133 VwGO a.F.; vgl. auch § 116 Abs. 1 FGO); die dort genannten Zulassungsgründe stimmten sachlich mit den absoluten Rechtsbeschwerdegründen nach § 101 Abs. 2 PatG i.V. mit § 551 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 7 ZPOüberein, bei deren Vorliegen zwingend davon auszugehen ist, daß die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (eingehend hierzu BGHZ 39, 333, 334 f. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).
Aufgrund dieser Übereinstimmung galt nach altem Recht - ebenso wie heute noch für das patentrechtliche Verfahren - die unwiderlegliche Kausalitätsvermutung der absoluten Rechtsbeschwerdegründe ohne weiteres auch für die Zulassungsgründe (BGHZ 39, 333, 335 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen;… vgl. Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 100 Rdn. 18;… Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 13 Rdn. 45).
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Dieser Prüfungsmaßstab ist auch im Rahmen des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG zugrunde zu legen (vgl. bereits BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).Eine Nachprüfung der Entscheidung auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder materielle Recht findet bei Begründetheit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Damit gelten auch dort, wo die Versagung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, dieselben (niedrigen) Kausalitätsanforderungen, die generell an einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu stellen sind; denn es wird auch hier stets geprüft, ob die fragliche Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (BVerfGE 10, 274, 283; 11, 29, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60] ; 13, 132, 145; 14, 54, 56; 17, 86, 96; 52, 131, 152 f.).
- BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.). - BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59
Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Möchte das Gericht seiner Entscheidung derartige Umstände zugrunde legen, muß es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 10, 177, 183;… BGH, Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Damit gelten auch dort, wo die Versagung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, dieselben (niedrigen) Kausalitätsanforderungen, die generell an einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu stellen sind; denn es wird auch hier stets geprüft, ob die fragliche Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (BVerfGE 10, 274, 283; 11, 29, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60] ; 13, 132, 145; 14, 54, 56; 17, 86, 96; 52, 131, 152 f.). - BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91
Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung …
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Möchte das Gericht seiner Entscheidung derartige Umstände zugrunde legen, muß es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 10, 177, 183; BGH, Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123). - BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.). - BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Vertagung - Ermessensausübung
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.). - BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
Ein solcher Hinweis braucht nur dann nicht gegeben zu werden, wenn es sich um Umstände handelt, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen; denn in einem solchen Falle kann angenommen werden, daß die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGHZ 31, 43, 45;… BGH, Urt. v. 28.9.1965 - VI ZR 88/64, VersR 1965, 1153; BVerwG NVwZ 1983, 99). - BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64
Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung …
- BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58
Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …
- BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer …
- BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
"Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde
- BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60
Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03
"turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem …
Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).Handelt es sich dabei nicht um Umstände, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind, ist Voraussetzung aber stets, daß die Beteiligten erfahren, welche Erkenntnisse die Richter außerhalb des Verfahrens gewonnen haben und ins Verfahren einführen möchten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).
cc) Die angefochtene Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection).
Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01
"PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem …
Handelt es sich um Verwendungen im Internet, empfiehlt es sich, die entsprechenden Seiten auszudrucken und entsprechend zu kennzeichnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).Zutreffend geht die Rechtsbeschwerde davon aus, daß Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen das Gericht den beschreibenden Gebrauch einer Wortfolge belegen möchte, grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden müssen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 395 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual; Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 23/97, GRUR 1998, 817, 818 = WRP 1998, 766 - DORMA).
cc) Die angefochtene Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection).
Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).
- BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06
WEST
Möchte das Gericht offenkundige Tatsachen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V. mit § 291 ZPO), zu denen auch die gerichtsbekannten Tatsachen zählen, seiner Entscheidung zugrunde legen, so muss es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual).Denn in einem solchen Fall kann angenommen werden, dass die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGHZ 31, 43, 45; BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).
Damit ist nicht auszuschließen, dass die angefochtene Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07
Weisse Flotte
Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Klarstellung von BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 - WEST).Hat das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf derartige nicht verwertbare Tatsachen gestützt, bestehen an der Kausalität im Allgemeinen keine Zweifel, ohne dass es darauf ankommt, was die betroffene Partei - wäre ihr dazu Gelegenheit gegeben worden - zu den neuen Tatsachen vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection).
- BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08
ATOZ III
Danach beruht der angefochtene Beschluss auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1. 1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection) durch Ablehnung der gebotenen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. - BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Dies ist indessen schon deshalb nicht der Fall, weil das Patentgericht selbst bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes nicht gehindert war, abschließend in der Sache zu entscheiden (§ 13 Abs. 3 WZG i.V. mit § 79 Abs. 3 PatG; vgl. § 70 Abs. 3 MarkenG; BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection;Beschl. v. 24.03.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496, 498 - Entsorgungsverfahren).Möchte das Gericht seiner Entscheidung derartige Umstände zugrunde legen, muß es sie im allgemeinen zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 10, 177, 183;… BGH, Urt. v. 06.05.1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123; BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).
- BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97
COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem …
Das Bundespatentgericht hat sie zwar nicht zugelassen; ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, daß ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 23/97, GRUR 1998, 817, 818 = WRP 1998, 766 - DORMA; Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500 = WRP 1999, 435 - DILZEM).d) Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß die Anmelderin in ihrer Rechtsbeschwerde nicht dargelegt hat, was sie im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht über ihr Vorbringen in der Beschwerdebegründung vom 31. Mai 1995 hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Erfordernis BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).
Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).
- BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98
EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren
b) Die angefochtene Entscheidung beruht auch auf der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 f. = WRP 1997, 762 - Top Selection). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/00
"BachBlüten Ohrkerze"; Versagung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne …
b) Die angefochtene Entscheidung des Bundespatentgerichts beruht auch auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 f. = WRP 1997, 762 - Top Selection).Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).
- BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98
Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten
Da das Recht der Patentinhaberin auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden ist, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob es erforderlich ist, daß der angefochtene Beschluß auf dem von der Rechtsbeschwerde gerügten Verfahrensverstoß beruht und welche Anforderungen gegebenenfalls an eine solche Kausalitätsanforderung zu stellen sind (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 23/97, GRUR 1998, 817, 818 - DORMA). - LG Hildesheim, 05.03.2021 - 5 O 217/20
Zum Erhalt des Erlangten i.S.d. § 852 Satz 1 BGB trotz Verjährung des …
- BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
"Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der …
- BGH, 12.02.1998 - I ZB 23/97
"DORMA"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
- BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Polyolefinfolie
- BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04
Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen …
- BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95
Individual - GG - Rechtliches Gehör
- OLG München, 13.02.2003 - 29 U 3639/02
Zur Notwendigkeit der Benutzung einer Marke oder geschäftlichen
- BGH, 19.06.1997 - I ZB 8/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
- BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs im markenrechtlichen Verfahren vor dem …
- BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96
Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen
- BGH, 19.06.1997 - I ZB 9/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
- BGH, 08.07.2008 - X ZB 32/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung eines Gebrauchsmusters …
- BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren
- BGH, 06.06.2019 - I ZB 18/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im markenrechtlichen …
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 35/01
- BGH, 28.09.2011 - I ZB 72/10
Markenbeschwerdeverfahren: Hinweispflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BGH, 03.12.1998 - I ZB 14/98
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
- BGH, 30.01.2008 - I ZB 35/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Verwechslungsgefahr einer Marke …
- BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00
Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke bei Regelung durch gerichtlichen …
- BGH, 05.06.2003 - I ZB 43/02
Unterscheidungskraft der Marke "Energieketten"; Verletzung rechtlichen Gehörs im …
- BGH, 15.08.2002 - I ZB 15/00
Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke bei Regelung durch gerichtlichen …
- BGH, 20.03.2003 - I ZA 4/02
Verfahrenskostenhilfe im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
- BGH, 28.06.2001 - I ZA 2/00
Nachschieben von Ablehnungsgründen im Beschwerdeverfahren; Begründung einer …
- BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
- BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein …
- BPatG, 17.05.2018 - 27 W (pat) 536/16
- BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 34/11
Markenbeschwerdeverfahren - "e-manufacture/e-Manufacturing" - …
- BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
- BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 43/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft
- BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 6/07
- BPatG, 19.05.2004 - 28 W (pat) 273/03
- BPatG, 22.10.2003 - 28 W (pat) 216/02
- BPatG, 16.10.2002 - 26 W (pat) 64/00
- BPatG, 09.07.2001 - 30 W (pat) 150/00
- BPatG, 12.06.2001 - 24 W (pat) 29/01
- AG Oldenburg, 16.07.2010 - 16 C 51/09
Wann besteht das Rechtsschutzbedürfnis eines Verwalters?