Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3867
BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65 (https://dejure.org/1965,3867)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1965 - 1 StR 75/65 (https://dejure.org/1965,3867)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1965 - 1 StR 75/65 (https://dejure.org/1965,3867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Ausschlusses von der Teilnahme an der Vernehmung eines Mitangeklagten - Stützen des Urteils auf frühere polizeiliche und richterliche Bekundungen der Angeklagten statt auf das Ergebnis der Hauptverhandlung - Verminderte Zurechnungsfähigkeit bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65
    Da bei solcher Sachlage der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist (BGHSt 15, 194; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - und Urt. vom 3. Oktober 1961 - 5 StR 431/61 -), muß das Urteil gegen den Beschwerdeführer H. in vollen Umfang aufgehoben werden, ohne daß der Senat weiter auf sein Vorbringen einzugehen braucht.
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60

    Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung eines Verstoßes

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65
    Da bei solcher Sachlage der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist (BGHSt 15, 194; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - und Urt. vom 3. Oktober 1961 - 5 StR 431/61 -), muß das Urteil gegen den Beschwerdeführer H. in vollen Umfang aufgehoben werden, ohne daß der Senat weiter auf sein Vorbringen einzugehen braucht.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65
    Freilich ist sie insoweit lückenhaft und daher der ausschließlichen Beweiskraft (§ 274 StPO) entkleidet (BGHSt 17, 220).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65
    Planvolles und zielstrebiges Verhalten schließen ebensowenig wie eine gute Erinnerung aus, daß der Täter in seinem Hemmungsvermögen, dem eigentlichen Angriffspunkt des Alkohols, erheblich beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65
    Zur Verlesbarkeit polizeilicher Vernehmungsniederschriften siehe übrigens BGHSt 6, 279, 281 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53].
  • BGH, 11.05.1965 - 1 StR 168/65

    Anwesenheitspflicht eines Mitangeklagten bei der Verhandlung des Angeklagten -

    Weder schreibt das Gesetz vor, daß bei der Verhandlung gegen einen Angeklagten die Mitangeklagten anwesend sein müssen (§ 338 Nr. 5 StPO; RGSt 38, 272, 273 und 62, 259, 260), noch ist der § 230 Abs. 1 StPO verletzt; denn der Beschwerdeführer selbst war während der Hauptverhandlung dauernd anwesend (BGH Urt. v. 30. März 1965 - 1 StR 75/65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht