Rechtsprechung
BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten
- rewis.io
Rücktritt von unbeendetem Versuch bei freiwilliger Abstandnahme von Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 ; StGB § 24 Abs. 1
Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom Versuch - und der Rücktrittshorizont
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 08.12.2017 - 21 Ks 3/17
- BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 594
- StV 2021, 93 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
- BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
- BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN). - BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Vielmehr hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179). - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9). - BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9;… vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN). - BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17
Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (…BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN). - BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen, …
Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (…BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9;… vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN). - BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche …
- KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20
Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG
Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris, NStZ 2019, 594; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris) und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen sich nicht etwa lediglich als eine Annahme oder als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermögen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - m.w.N.). - KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20
Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil
Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris Rdnr. 12, und 24. März 2015 - 5 StR 521/14 -, juris Rdnr. 8, jeweils m. w. Nachw.).