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   BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10   

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https://dejure.org/2012,22110
BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 S 1 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 28 Abs 3 RVG
    Gegenstandswert für die Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten: Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Streit über die Höhe einer Insolvenzverwaltervergütung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Gegenstandswert bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • zvi-online.de

    RVG § 28 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
    Zum Gegenstandswert bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • rewis.io

    Gegenstandswert für die Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten: Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Streit über die Höhe einer Insolvenzverwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert bei Streit über Insolvenzverwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Insolvenzverwaltervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1257
  • ZIP 2012, 1732
  • MDR 2012, 1127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 63/06

    Streitwert des Verfahrens über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10
    Die Vorschrift ist deshalb einschränkend auszulegen und erfasst den vorliegenden Streit nicht (zu § 27 RVG vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 63/06, NJW-RR 2007, 1150).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZB 52/15

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gebührenstreitwerts des

    Sie sind auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 6/16

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Gebührenstreitwert bei markenrechtlichem Widerspruch

    Sie ist jedoch entsprechend auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 2).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 3/15

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im patentrechtlichen

    Die Bestimmung ist auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (vgl. zur Rechtsbeschwerde im Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine anderweitigen Bestimmungen enthält.
  • LG Aurich, 29.10.2013 - 4 O 206/10

    Beschwerde der Insolvenzgläubiger gegen Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung;

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführer hat der Bundesgerichtshof - Az. IX ZB 165/10 - durch Beschluss vom 10.11.2011 die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben, weil aufgrund der unrichtigen Bekanntmachung des Amtsgerichts die Beschwerdefrist nicht zu laufen begonnen habe.
  • BGH, 14.12.2021 - I ZB 49/20

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung des Interesses der Antragsgegnerin nach billigem Ermessen festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257 Rn. 2; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 3/15, GRUR 2018, 654 Rn. 5).
  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 193/16
    Die Wertfestsetzung folgt aus § 23 RVG (BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10).
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