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   BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74   

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https://dejure.org/1974,404
BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74 (https://dejure.org/1974,404)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1974 - II ZR 41/74 (https://dejure.org/1974,404)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1974 - II ZR 41/74 (https://dejure.org/1974,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung von Verweisungsbeschlüssen - Rechtsmittel gegen einen Verweisungsbeschluss der eigentlich als Urteil hätte ergehen müssen - Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts, die unrichtigerweise als Beschluss und nicht als Urteil ergangen ist - Rechtsmittel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 214
  • NJW 1975, 450
  • MDR 1975, 296
  • JR 1975, 160
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
    Beide Male wird aus Zuständigkeitsgründen noch ein zweiter Spruchkörper mit der Sache befaßt, wobei auch im Falle des § 102 GVG das zuerst entscheidende Gericht in einem förmlichen Verfahren - durch förmlichen Beschluß nach vorangegangener mündlicher Verhandlung - entschieden hat (im Unterschied zur bloßen Abgabe an eine andere Abteilung desselben Gerichts, für die das Gesetz keine förmliche Verweisungsentscheidung vorsieht - vgl. dazu RGZ 119, 379, 384; BGHZ 6, 178, 182).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
    Selbst wenn man aber der Auffassung wäre, die Zivilkammer habe verfahrensfehlerhaft beide Zuständigkeitsfragen zugleich entschieden, so wäre auch das noch kein hinreichender Grund, dessentwegen nach den für solche Fälle von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise die Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses angenommen werden müßte (BGH, Beschl. v. 13.3.64, NJW 1964, 1416, 1418 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
    Hierdurch kann, wie das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ähnlichen Fällen des § 276 ZPO entschieden haben, kein Rechtsmittelzug hinsichtlich der in erster Linie geltend gemachten Einrede eröffnet werden, wenn das angerufene Gericht diese geprüft, für unbegründet gehalten und auf den weiteren Antrag den Rechtsstreit an den von ihm für zuständig gehaltenen Spruchkörper verwiesen hat (RGZ 108, 264, BGH, Urt. v. 15.05.1953, V ZR 111/52 - LM LVO § 3 Nr. 6); für eine Verweisung nach § 98 Abs. 1 GVG kann nichts anderes gelten.
  • RG, 10.01.1928 - III 144/27

    Berufungsverfahren; Klagerweiterung

    Auszug aus BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
    Beide Male wird aus Zuständigkeitsgründen noch ein zweiter Spruchkörper mit der Sache befaßt, wobei auch im Falle des § 102 GVG das zuerst entscheidende Gericht in einem förmlichen Verfahren - durch förmlichen Beschluß nach vorangegangener mündlicher Verhandlung - entschieden hat (im Unterschied zur bloßen Abgabe an eine andere Abteilung desselben Gerichts, für die das Gesetz keine förmliche Verweisungsentscheidung vorsieht - vgl. dazu RGZ 119, 379, 384; BGHZ 6, 178, 182).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Entsprechende gerichtsorganisatorische Bestimmungen für die Landgerichte mit (sonst) gleicher Textfassung ("Bei den Landgerichten werden ... gebildet") finden sich in den §§ 60, 78 a Abs. 1 Satz 1, 93 Abs. 1 GVG für die Zivil-, Straf-, Strafvollstreckungskammern und Kammern für Handelssachen, Auch bei diesen - zum Teil unterschiedlich besetzten - Kammern handelt es sich nicht um jeweils "verschiedene Gerichte", sondern um verschiedene Spruchkörper des Landgerichts im Sinne des § 21 e GVG (für die Abgrenzung zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen vgl. BGHZ 63, 214, 217).

    Die bindende Wirkung einer Verweisung gemäß § 281 ZPO setzt voraus, daß zwei verschiedene Gerichte beteiligt sind (vgl. BGHZ 63, 214, 217).

  • BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Für den Umfang der Bindungswirkung gilt allgemein der Satz, daß der Verweisungsbeschluß regelmäßig nur insoweit bindet, als er seinem objektiven Inhalt nach binden will (BGHZ 63, 214, 216; BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 - NJW 1963, 585; Beschluß vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rz 27).

    Auf dieser Grundlage hat der Bundesgerichtshof die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses einer Zivilkammer an eine Kammer für Handelssachen auch im Verhältnis zu den Arbeitsgerichten in einem Fall bejaht, in dem die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit in den Gründen ausdrücklich verneint worden war (BGHZ 63, 214, 216 = NJW 1975, 450).

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Die in § 281 ZPO angeordnete Bindung einer Verweisung soll gerade der Verzögerung und Verteuerung der Verfahren durch unfruchtbare Zuständigkeitsstreitigkeiten vorbeugen (BGHZ 63, 214.217).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Zweck der uneingeschränkten Bindungswirkung von Verweisungen und Abgaben ist es, der Verzögerung und Verteuerung der Prozesse durch unfruchtbare Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen (BGHZ 63, 214, 217) [BGH 30.10.1974 - II ZR 41/74].
  • BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02

    Verweisung von Zivilkammer an Kammer für Handelssachen desselben Gerichts

    Der Beschluss bindet nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen worden ist (hier: Konkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf Report 2000, 203; MünchKommZPO/Wolf 2. Aufl. § 102 GVG Rn. 10).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04

    Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle

    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur, dass ein Verweisungsbeschluss nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 63, 214; BayObLG NJW-RR 1996, 956; Zöller/Greger, ZPO, aaO., § 281 Rn. 16 a; Münchn.
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Der Verweisungsbeschluß ist nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214, 216 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 956 [BayObLG 31.01.1996 - 1 Z AR 62/95]).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

    Diese Regeln gehen dahin, daß über die Feststellung der Vaterschaft in Auslandsfällen - zur Gewährleistung der vom deutschen Recht bestimmten Rechtswirkungen - nach den Sachnormen des deutschen Rechts zu entscheiden und somit die Vaterschaft nicht nur inzident, sondern im Statusverfahren festzustellen ist, wenn das Unterhaltsstatut deutsches Recht ist (vgl. BGHZ 60, 247; 63, 219 [BGH 30.10.1974 - II ZR 41/74]; Urteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 40/75 - FamRZ 1976, 204 sowie zuletztSenatsbeschluß vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 579).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 9/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Im Falle einer Verweisung gemäß § 281 ZPO bindet der Beschluss aber nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen nach seinem Wortlaut verwiesen worden ist, sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht erkennbar geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219 ; BayObLG NJW-RR 1996, 956 ; OLG Düsseldorf Report 2000, 203).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219 ).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05

    Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person

    Die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO reicht jedoch nur so weit, wie das verweisende Gericht überhaupt eine Prüfung vorgenommen hat (vgl.: BGH NJW 75, 450 und NJW-RR 98, 1219; Zöller-Greger, ZPO, 25.Aufl. Rn. 16 a zu § 281).
  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim

  • OLG Köln, 11.01.2007 - 21 WF 14/07

    Gebotenheit der Verweisung eines gerichtlichen Verfahrens wegen des Vorliegens

  • LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97

    Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers mit rechtswegfremden Forderungen -

  • BAG, 27.04.1989 - 5 AS 7/89

    Arbeitsgerichte: Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1999 - 10 U 17/99

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 56/78

    Beweiswürdigung bei Feststellung der Abstammung

  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

  • BAG, 08.03.1991 - 5 AS 1/91

    Bindung des Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Gesuch um Bestimmung des

  • BAG, 12.01.1987 - 5 AS 12/86
  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 3 K 14.01270

    Nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot, Schafhaltung, Bestandsschutz, Schafstall,

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 4/01
  • BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindung an einen Verweisungsbeschluss

  • BGH, 17.03.1983 - I ARZ 95/83

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Bindungswirkung eines

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