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   BGH, 30.09.1999 - III ZB 48/99   

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https://dejure.org/1999,1867
BGH, 30.09.1999 - III ZB 48/99 (https://dejure.org/1999,1867)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - III ZB 48/99 (https://dejure.org/1999,1867)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - III ZB 48/99 (https://dejure.org/1999,1867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignungsanordnung; Beschwerdewert; vorzeitige Besitzeinweisung; Enteignung; Miteigentumsanteil; Gemeinschaftseigentum; Prozeßstandschaft

  • Judicialis

    ZPO § 6; ; ZPO § 511 a Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Streitwert bei Klage des Wohnungseigentümers gegen Enteignung von Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 6, 511 a Abs. 1
    Streitwert bei Enteignung einer imWohnungseigentum stehenden Fläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 80
  • MDR 1999, 1457
  • NZM 1999, 1144
  • ZMR 2000, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67

    Streitwert in Grenzregelungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - III ZB 48/99
    Dieser ist, wie das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, regelmäßig mit dem Wert der enteigneten Fläche zu bewerten (vgl. Senatsurteil BGHZ 50, 291, 293).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZR 28/06

    Streitwert der Eigentumsentziehungsklage

    Auch in dem vergleichbaren Fall der Enteignung mit der Folge des Eigentumsverlusts gegen Entschädigung wird als Streitwert der Verkehrswert des Enteignungsobjekts zugrunde gelegt, weil es allein um den Eigentumsverlust geht (BGH, Beschl. v. 30. September 1999, III ZB 48/99, NJW 2000, 80).
  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 133/18

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Zahlung einer Entschädigung wegen Enteignung

    Bei einem baulandgerichtlichen Verfahren, das gegen eine Enteignung betrieben wird, ist der die Enteignung anordnende Verwaltungsakt - hier: der Enteignungsbeschluss der Beteiligten zu 3 - beziehungsweise dessen Rechtmäßigkeit Streitgegenstand (s. Senatsbeschluss vom 30. September 1999 - III ZB 48/99, NJW 2000, 80).

    Bei der Bemessung des Streitwerts ist zwar - wie die Beteiligte zu 1 im Ausgangspunkt zu Recht vorbringt - grundsätzlich von dem (Verkehrs-)Wert der enteigneten (Teil-)Fläche auszugehen (Senat, Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67, BGHZ 50, 291, 293 und Beschlüsse vom 5. November 1962 - III ZR 35/62, NJW 1962, 2295; vom 16. September 1963 - III ZR 109/62, NJW 1963, 2173 sowie vom 30. September 1999 aaO).

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

    Sie bemisst sich in Fällen der entschädigungspflichtigen Enteignung regelmäßig nach dem Verkehrswert des Enteignungsobjekts (vgl. BGH vom 30.9.1999 NJW 2000, 80; vom 21.9.2006 NJW 2006, 3428).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 93/03

    Wertfestsetzung bei Ansprüchen auf Geldentschädigung; Möglichkeit auf den

    Die vom Beteiligten zu 1 in seiner Gegenvorstellung zitierten Entscheidungen, die auf den objektiven Wert des Enteignungsobjekts abstellen (§ 6 ZPO; vgl. nur Senatsbeschluß vom 30. September 1999 - III ZB 48/99 - NJW 2000, 80), betreffen geltend gemachte Ansprüche auf Vornahme einer Enteignung oder die (bloße) Abwehr derselben, nicht den Streit um eine (Enteignungs-)Entschädigung und die Höhe derselben.
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