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   BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95   

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https://dejure.org/1995,2593
BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95 (https://dejure.org/1995,2593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 238
  • StV 1996, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Die Angabe darüber, daß der Leistungsgegenstand sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinde, betrifft allein die Erfüllungswirkung der fraglichen Leistung, sagt jedoch nichts darüber aus, daß die Einlage auch bei der Registeranmeldung noch unverändert im Gesellschaftsvermögen vorhanden sei (BGHZ 113, 335, 348).

    Eine Erfüllungswirkung wäre dann zu verneinen gewesen, wenn Rechtsvorschriften, insbesondere des GmbH-Gesetzes, entgegengestanden hätten (BGHZ 113, 335, 339 ff).

  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Auch wenn das Landgericht dazu zutreffend ausführt, daß im Wirtschaftsleben regelmäßig keine unentgeltlichen Leistungen erbracht würden, ergibt sich daraus aber nicht, daß das fortdauernde Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit noch durch eine dem Angeklagten anzulastende Täuschung verursacht war und der Angeklagte bei den Bestellungen noch die Vorstellung (d.h. den Vorsatz) hatte, die Mitarbeiter der betroffenen Firmen würden sich allein durch die kommentarlose Bestellung von Waren oder Dienstleistungen weiterhin täuschen lassen (vgl. dazu BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Entgegen der Auffassung der Revision ist im angefochtenen Urteil ausreichend dargelegt, daß zwischen den festgestellten Verstößen gegen die Bilanzierungspflicht nach § 283 b Abs. 1 Nr. 3 b StGB und dem Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung aus § 283 b Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 283 Abs. 6 StGB ein Zusammenhang bestanden hat (vgl. dazu BGHSt 28, 231, 232; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 283 b Rdn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
    Die Grenze liegt erst dort, wo eingezahlte Mittel unmittelbar oder mittelbar einem Einleger selbst wieder zufließen sollen (BGH aaO. S. 345; BGH NJW 1991, 226, 227).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    c) Die Angabe darüber, dass der auf eine Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft eingezahlte Betrag sich endgültig in der freien Verfügung des Vorstandes befinde (§§ 188 Abs. 2, 37 Abs. 1 AktG), bezieht sich nur auf die Voraussetzungen für die Erfüllung der Einlageschuld und besagt nicht, dass die Einlage noch unverändert im Gesellschaftsvermögen vorhanden sei (vgl. BGHZ 150, 197; BGH, Beschl. v. 30. November 1995 - 1 StR 358/95, NStZ 1996, 238).

    Danach betrifft die Angabe darüber, dass der Leistungsgegenstand sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsleitung befinde, allein die Erfüllungswirkung der fraglichen Leistung in Bezug auf die Einlageschuld, sagt jedoch nichts darüber aus, dass die Einlage bei der Registeranmeldung noch unverändert, d.h. gegenständlich oder wertmäßig im Gesellschaftsvermögen oder gar unangetastet auf dem Einlagenkonto vorhanden sei (so schon BGH, Beschl. v. 30. November 1995 - 1 StR 358/95, NStZ 1996, 238 mit Hinweis auf BGHZ 113, 335, 348; Otto in GroßkommAktG 4. Aufl. § 399 Rdn. 72).

  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04

    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers

    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Für die neue Hauptverhandlung ist insoweit noch darauf hinzuweisen, daß im Falle einer Tatbegehung durch Unterlassen die Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein wird (vgl. BGH wistra 1996, 262, 264).
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