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   BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22   

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https://dejure.org/2023,2602
BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22 (https://dejure.org/2023,2602)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2023 - 5 StR 382/22 (https://dejure.org/2023,2602)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 5 StR 382/22 (https://dejure.org/2023,2602)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22
    Die zulässig ausgeführte Beanstandung ist unbegründet, denn nach der vorgetragenen Verdachtslage überschritten die Ermittlungsbehörden den ihnen eingeräumten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, die Angeklagten B. und O. M. zunächst als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 371), nicht.
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22
    Ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem Vorhalt lediglich um eine zulässige Zuspitzung der Angaben des Mitangeklagten handelte, setzt eine Täuschung im Sinne des § 136a StPO eine wissentliche Irreleitung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 6 StR 326/20, NStZ-RR 2021, 142, 143).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22
    Im Übrigen würde eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Angeklagten B. und O. M. aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 StPO den Rechtskreis der Angeklagten W. nicht berühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20; vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22
    Denn bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Zeuge als Verlobter einer Angeklagten auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht dem Vorsitzenden und nach deren Anrufung gemäß § 238 Abs. 2 StPO der Strafkammer ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20

    Die Einlassung des zunächst schweigenden Angeklagten

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22
    Im Übrigen würde eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Angeklagten B. und O. M. aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 StPO den Rechtskreis der Angeklagten W. nicht berühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20; vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
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