Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24265
BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16 (https://dejure.org/2017,24265)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2017 - 2 StR 428/16 (https://dejure.org/2017,24265)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 (https://dejure.org/2017,24265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 6 StPO, § 274 StPO, § 171b Abs 1 S 1 GVG

  • IWW

    § 338 Nr. 6 StPO, § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG, § 274 StPO, § 257 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson ; Besondere Beweiskraft des Protokolls

  • rewis.io

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung einer Beweisperson: Erstreckung des Ausschlusses auf damit zusammenhängende Verfahrensvorgänge; Beweiskraft des Protokolls für die Wiederherstellung der Öffentlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson; Besondere Beweiskraft des Protokolls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausschluss der Öffentlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederherstellung der Öffentlichkeit - und das schweigende Hauptverhandlungsprotokoll

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05

    Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Während für die Anberaumung des Fortsetzungstermins die Öffentlichkeit nicht wiederhergestellt werden musste (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117), liegt in der Nichtwiederherstellung der Öffentlichkeit vor Einnahme des Augenscheins und Äußerung des Angeklagten jeweils ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit.

    Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO).

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Da auch ersichtlich kein Fall vorliegt, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, NJW 1996, 138), war das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO).
  • BGH, 21.07.2000 - 3 StR 228/00

    Beweiskraft des Protokolls der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für welche die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1994 - 1 StR 48/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 3 StR 228/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jeweils mwN).
  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 48/94

    Wesentliche Förmlichkeit - Revisionsgrund - Protokoll - Vermerk -

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
    Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für welche die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1994 - 1 StR 48/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 3 StR 228/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jeweils mwN).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    b) Die unterbliebene Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der Vernehmung eines Geschädigten und vor der Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. T.   sowie der Inaugenscheinnahme des Videos zur Alkoholisierung des Geschädigten im Fall 63 ist durch das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 4 StR 543/15, StraFo 2016, 112; vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Zwar umfasst der Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson beschränkt, nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 6 und vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 6 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt davon ausgegangen ist, dass der im Hauptverhandlungsprotokoll enthaltene Hinweis, der Angeklagte habe sich "zur Sache" geäußert, auf einen fehlenden Zusammenhang mit der vorangegangenen Beweiserhebung hindeute (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 8; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05), kann der Senat offenlassen, ob er dem ausnahmslos folgen könnte.
  • BGH, 11.09.2018 - 5 StR 247/18

    Verlesen des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls in einer

    Die Rüge, das Landgericht habe das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll rechtsfehlerhaft in nichtöffentlicher Verhandlung verlesen und damit gegen § 338 Nr. 6 StPO verstoßen, ist unbegründet, weil keine Rechtsverletzung vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16, StV 2018, 205 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht