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BGH, 31.10.2011 - 1 StR 399/11 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
Strafverfahren: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision - Wolters Kluwer
Erneute Überprüfung eines Urteils als Zielsetzung des § 356a StPO
- rewis.io
Strafverfahren: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Erneute Überprüfung eines Urteils als Zielsetzung des § 356a StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 18.02.2011 - 3 KLs 54 Js 1101/08
- BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11
- BGH, 31.10.2011 - 1 StR 399/11
- BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 21
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19
Berliner Raserfall - Erfolglose Anhörungsrüge
Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21 f.;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 356a Rn. 1 mwN). - BGH, 04.02.2020 - 3 StR 233/19
Verwerfung der Anhörungsrüge
Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21, 22;… vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4 mwN). - OLG Celle, 01.08.2012 - 1 Ws 290/12
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen einen Antrag nach § 33a StPO …
Gerade dies aber ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. zur entsprechend gelagerten Vorschrift des § 356a StPO: BGH NStZ-RR 2012, 21). - BGH, 17.06.2020 - 1 StR 608/19
Unbegründete Anhörungsrüge
Soweit geltend gemacht wird, die Gehörsverletzung liege offenbar darin, dass der Senat in der hierfür gegebenen schriftlichen Begründung den Vortrag der Revision nicht vollumfänglich gewürdigt habe, ver1 2 3 kennt dies den gebotenen Umfang der Begründung eines Beschlusses gemäß § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11 Rn. 1).