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   BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97   

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BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97 (https://dejure.org/1997,2785)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97 (https://dejure.org/1997,2785)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 11. April 1997 - 1 BGs 88/97 (https://dejure.org/1997,2785)
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Wanzen im PKW

Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO deckt das heimliche Öffnen des PKW, nicht aber seine Verbringung in eine KFZ-Werkstatt

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2189
  • NStZ 1998, 157
  • StV 1997, 400
  • JR 1998, 162
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Freiburg, 20.06.1996 - II Qs 56/96
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97
    Zu Recht wird deshalb in der Judikatur (LG Stendal NStZ 1994, 566 mit zust. Anm. von Mahnkopf/Döring; LG Freiburg NJW 1996, 3021 f) und Kommentarliteratur (Maunz in Maunz/Dürig, Rn. 3c zu Art. 13 GG ; Herdegen in BK, Rn. 29 zu Art. 13 GG , jeweils m.w.Nachw.) ein Kraftfahrzeug auch bei extensiver Auslegung nicht unter den Begriff "Wohnung" subsumiert.

    Es verbietet sich, für einen derart massiven Rechtseingriff, der mit dem Vollzug der geschriebenen Norm nicht zwangsläufig verbunden ist, eine stillschweigend erteilte Ermächtigung anzunehmen (ebenso im Ergebnis LG Freiburg NJW 1996, 3021 f.).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97
    Dies gilt auch bei der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen weiten Auslegung (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff) des Begriffs "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG , die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Bereich strafprozessualer Maßnahmen nach § 100c StPO übernommen wurde (Beschl. vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 - = NJW 1997, 1018 f.).
  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97
    Dies gilt auch bei der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen weiten Auslegung (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff) des Begriffs "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG , die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Bereich strafprozessualer Maßnahmen nach § 100c StPO übernommen wurde (Beschl. vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 - = NJW 1997, 1018 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten, Personenkraftwagen (vgl. BGH - Ermittlungsrichter - NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643; BGHSt 44, 138) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    Der Einsatz der "GPS"-Technik greift nicht in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ein (vgl. BGH -Ermittlungsrichter - NStZ 1998, 157).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.10.2018 - 5 BGs 48/18

    Anwendung von unmittelbarem Zwang bei Durchsuchungsmaßnahmen

    Zwar enthält die Strafprozessordnung bzw. die jeweiligen Eingriffsnormen insoweit keine explizite Regelung, eine entsprechende Auslegung der Eingriffsnormen ergibt jedoch, dass mit diesen konkludent auch die Ermächtigung zu solchen Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen verbunden ist, die mit der Durchführung der Maßnahmen typischerweise unerlässlich verbunden sind (BGH, Beschl. v. 11.4.1997 - 1 BGs 88/97, StV 1997, 400; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn 63).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 13 Rdn. 3 c; Herdegen in Bonner Kommentar, GG Art. 13 Rdn. 26), Personenkraftwagen (vgl. BGH -Ermittlungsrichter- NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.
  • KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04

    Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich nicht auf den Innenbereich eines PKW, weil das Fahrzeug lediglich der Fortbewegung und keinen Wohnzwecken dient (vgl. BGH NStZ 1998, 157; LG Stendal NStZ 1994, 556; Papier in Maunz-Dürig, GG, Art. 13 Rn. 10).
  • FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau -

    Ein PKW ist in diesem Sinne kein Raum, sondern ein Fortbewegungsmittel (vgl. hierzu auch den Beschluß des BGH-Ermittlungsrichters vom 11.04.1997 in NJW 1997, 2189 sowie Trzaskalik a. a. O.).
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