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   BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18   

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BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18 (https://dejure.org/2020,46920)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18 (https://dejure.org/2020,46920)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2020 - 35 W (pat) 427/18 (https://dejure.org/2020,46920)
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  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Das Ablehnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch geeignet, das Verfahren und die Entscheidung eines Richters einer weiteren Begutachtung durch die mit dem Ablehnungsgesuch befassten Richter zu unterziehen; es ist kein Instrument zur Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 363; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 26 - m. w. N.).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH NJW-RR 1986, 738, 739; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42 Rn. 9 - m. w. N.).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Unter diesen Umständen konnte daher abweichend von § 44 Abs. 3 ZPO auf die Einholung von dienstlichen Äußerungen der betroffenen Richter zum Ablehnungsgrund verzichtet werden (vgl. zur Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 14. August 2007, Az. XI S 13/07 (PKH) dort insb.
  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Etwas anderes gilt nur in solchen Fällen, in denen eine prozessuale Verhaltensweise oder eine Rechtsauffassung eines Richters so sehr vom Üblichen und Erwartbaren entfernt ist, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. KG NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; BPatGE 46, 122 ff. - "Zwischenbescheid"; Zöller/Vollkommer, 32. Aufl., § 42 Rn. 24 und 28).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Die Entscheidung ist unanfechtbar (vgl. Schulte/Püschel, PatG mit EPÜ, 10. Aufl., § 86 Rn. 10; BGH GRUR 1985, 1039, 1040 - Farbfernsehsignal II; Zöller/ Vollkommer, a.a.O., § 46 Rn. 14 - a. E.).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Ein Ablehnungsgesuch ist zwar in aller Regel dann rechtsmissbräuchlich, wenn es pauschal gegen sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers gerichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 2007, Az. 8 B 18/07, nachgewiesen im Internet von JURIS® Das Rechtsportal); vorliegend ist das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners aber dahingehend auszulegen, dass er das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes individuell gleichermaßen bei allen drei Richtern für gegeben erachtet, was wiederum möglich ist (vgl. Schulte/Püschel, PatG mit EPÜ, 10. Aufl., § 86 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2003 - 1 U 113/01

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Erlass eines Grundurteils; Anforderungen an

    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Das Ablehnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch geeignet, das Verfahren und die Entscheidung eines Richters einer weiteren Begutachtung durch die mit dem Ablehnungsgesuch befassten Richter zu unterziehen; es ist kein Instrument zur Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 363; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 26 - m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Etwas anderes gilt nur in solchen Fällen, in denen eine prozessuale Verhaltensweise oder eine Rechtsauffassung eines Richters so sehr vom Üblichen und Erwartbaren entfernt ist, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. KG NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; BPatGE 46, 122 ff. - "Zwischenbescheid"; Zöller/Vollkommer, 32. Aufl., § 42 Rn. 24 und 28).
  • BPatG, 03.05.2002 - 5 W (pat) 26/01
    Auszug aus BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Etwas anderes gilt nur in solchen Fällen, in denen eine prozessuale Verhaltensweise oder eine Rechtsauffassung eines Richters so sehr vom Üblichen und Erwartbaren entfernt ist, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. KG NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; BPatGE 46, 122 ff. - "Zwischenbescheid"; Zöller/Vollkommer, 32. Aufl., § 42 Rn. 24 und 28).
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