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   BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06   

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BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06 (https://dejure.org/2007,36596)
BPatG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06 (https://dejure.org/2007,36596)
BPatG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 28 W (pat) 67/06 (https://dejure.org/2007,36596)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Die angemeldete Marke stellt sich damit als profane Aneinanderreihung zweier produktbeschreibender Begriffe dar, die keinerlei ungewöhnliche Änderung aufweist, insbesondere in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, und damit zur Beschreibung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Waren beschreibend bleibt (vgl. zu dieser Fallkonstellation EuGH GRUR 2004 674, Rdn. 98 - Postkantoor; EuGH, MarkenR 2004, 111, Rdn. 39 - BIOMILD).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Die Auslegung der Ausschlusstatbestände des § 8 MarkenG hat deshalb, wie dies der EuGH in den letzten Jahren immer wieder betont hat, stets unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses zu erfolgen, das ihnen zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 Rdn. 52 ff. - Libertel; EuGH MarkenR 2006, 19 Rdn. 59 - Standbeutel; EuGH, Urteil vom 17. April 2007 in der Rechtssache C 273/05, Rdn. 75 - CELLTECH, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Die angemeldete Marke stellt sich damit als profane Aneinanderreihung zweier produktbeschreibender Begriffe dar, die keinerlei ungewöhnliche Änderung aufweist, insbesondere in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, und damit zur Beschreibung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Waren beschreibend bleibt (vgl. zu dieser Fallkonstellation EuGH GRUR 2004 674, Rdn. 98 - Postkantoor; EuGH, MarkenR 2004, 111, Rdn. 39 - BIOMILD).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Fremdsprachige Wörter sind dabei etwa dann von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, wenn davon auszugehen ist, dass ihre beschreibende Bedeutung von den angesprochenen, inländischen Verkehrskreisen ohne Weiteres als solche erkannt werden wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Die Auslegung der Ausschlusstatbestände des § 8 MarkenG hat deshalb, wie dies der EuGH in den letzten Jahren immer wieder betont hat, stets unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses zu erfolgen, das ihnen zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 Rdn. 52 ff. - Libertel; EuGH MarkenR 2006, 19 Rdn. 59 - Standbeutel; EuGH, Urteil vom 17. April 2007 in der Rechtssache C 273/05, Rdn. 75 - CELLTECH, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    Die Auslegung der Ausschlusstatbestände des § 8 MarkenG hat deshalb, wie dies der EuGH in den letzten Jahren immer wieder betont hat, stets unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses zu erfolgen, das ihnen zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 Rdn. 52 ff. - Libertel; EuGH MarkenR 2006, 19 Rdn. 59 - Standbeutel; EuGH, Urteil vom 17. April 2007 in der Rechtssache C 273/05, Rdn. 75 - CELLTECH, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu).
  • EuG, 03.05.2006 - T-439/04

    Eurohypo / HABM (EUROHYPO) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke EUROHYPO - Absolute

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 67/06
    So haben der EuGH und der EuG mehrfach betont, dass ein Eintragungsverbot für beschreibende Angaben gerade nicht voraussetzt, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltungsbedürfnis nachgewiesen werden kann (vgl. nochmals EuGH, a. a. O., Rdn. 19 - BIOMILD; EuGH GRUR 2004, 147 Rdn. 32 - DOUBLEMINT, EuG GRUR 2006, 770, Rdn. 44 - EUROHYPO).
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