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   BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06   

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https://dejure.org/2007,31143
BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2007,31143)
BPatG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2007,31143)
BPatG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 28 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2007,31143)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25-27) - Chiemsee -, GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57-59) - Libertel - und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23-125) - Postkantoor).

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt im Übrigen nichts anderes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57-59) - Libertel - und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23-125) - Postkantoor).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25-27) - Chiemsee -, GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt im Übrigen nichts anderes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Das englische Wort "line" - zu Deutsch: Linie, Reihe - gehört zum englischen Grundwortschatz (Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 1977, 2005, S. 61) und wird in der deutschen Werbesprache seit langem im Sinne von "Produktlinie, Serie" verwandt (ständige Rspr., vgl. BGH GRUR 1996, 68 - COTTON LINE - und aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss des BPatG vom 26. April 2006 - Creative Line - bei PAVIS PROMA; für die Gemeinschaftsmarke vergleiche EuG GRUR Int. 2000, 429 - Companyline - bestätigt von EuGH GRUR 2003, 58).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Auszugehen ist von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) - SAT.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Das englische Wort "line" - zu Deutsch: Linie, Reihe - gehört zum englischen Grundwortschatz (Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 1977, 2005, S. 61) und wird in der deutschen Werbesprache seit langem im Sinne von "Produktlinie, Serie" verwandt (ständige Rspr., vgl. BGH GRUR 1996, 68 - COTTON LINE - und aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss des BPatG vom 26. April 2006 - Creative Line - bei PAVIS PROMA; für die Gemeinschaftsmarke vergleiche EuG GRUR Int. 2000, 429 - Companyline - bestätigt von EuGH GRUR 2003, 58).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Diese festen Bestandteile der Fahrzeuge gehören zur Warengruppe 12. Sofern eine Marke auch nur für einen Teil der Waren, die unter einen beanspruchten Oberbegriff fallen, nicht schutzfähig ist, ist die Marke nach ständiger Rechtsprechung für den gesamten Oberbegriff schutzunfähig (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 f - LOKMAUS - und BGH Mitt. 2004, 225, 226 - Käseform).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 28 W (pat) 76/06
    Die deutsche Rechtsprechung geht von jeher davon aus, dass Voreintragungen - selbst identischer Marken - weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen führen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS und zuletzt BPatG MarkenR 2007, 88 ff. - Papaya - und BlPMZ 2007, 236 ff. - Cashflow).
  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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