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   BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01   

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BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01 (https://dejure.org/2002,27394)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01 (https://dejure.org/2002,27394)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 27 W (pat) 107/01 (https://dejure.org/2002,27394)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Die Zurückweisung einer Marke wegen Täuschungsgefahr kommt nur dann in Betracht, wenn sie in jedem möglichen Fall ihrer anmeldungsgemäßen Verwendung aus einer unrichtigen Angabe in bezug auf die beanspruchten Waren besteht (vgl BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK), wobei dieser Beurteilung allein der Zeicheninhalt zugrundezulegen ist, ohne daß - anders als in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (vgl BGH GRUR 2002, 160 - Warsteiner III) - ein Ausschluß der Täuschungsgefahr durch erläuternde Zusätze in Betracht gezogen werden dürfte (vgl Althammer/Ströbele, Markenrecht, 6. Aufl, § 8 Rdn).
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Dagegen spricht bereits, daß den Mitbewerbern nach anerkannter Rechtsprechung alle zur Beschreibung der Waren in Betracht kommenden Angaben zur Verfügung stehen müssen (vgl BGH GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; EuG MarkenR 2000, 447 - Trustedlink; GRUR Int 2000, 751 - CarCard).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Die unter Bezugnahme auf die "SWISS ARMY" (BGH GRUR 2001, 240, 241 liSp) vertretene Ansicht der Anmelderin, die Bezeichnung "my diary" könne auf dem Zifferblatt einer Uhr so positioniert werden, daß sie vom Verkehr - ungeachtet ihrer beschreibenden Bedeutung - als Marke angesehen werde, mag in dem speziellen Warengebiet der Uhren für die Anerkennung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke sprechen.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Die Zurückweisung einer Marke wegen Täuschungsgefahr kommt nur dann in Betracht, wenn sie in jedem möglichen Fall ihrer anmeldungsgemäßen Verwendung aus einer unrichtigen Angabe in bezug auf die beanspruchten Waren besteht (vgl BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK), wobei dieser Beurteilung allein der Zeicheninhalt zugrundezulegen ist, ohne daß - anders als in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (vgl BGH GRUR 2002, 160 - Warsteiner III) - ein Ausschluß der Täuschungsgefahr durch erläuternde Zusätze in Betracht gezogen werden dürfte (vgl Althammer/Ströbele, Markenrecht, 6. Aufl, § 8 Rdn).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Insbesondere beruht der vorliegende Fall nicht auf einer Abweichung von den Grundsätzen der "Babydry"-Entscheidung (EuGH GRUR 2001, 1145), wie die Anmelderin meint, denn "my diary" weist keine im Sprachgebrauch der Ursprungssprache ungewöhnliche grammatikalische Struktur auf (EuGH aaO, Tz 42 - 44).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Voreintragungen in dem Land, aus dessen Sprachkreis die angemeldete Marke stammt, können zwar indiziell gegen die Sprachüblichkeit der betreffenden Bezeichnung und damit gegen ein Freihaltungsbedürfnis der inländischen Mitbewerber sprechen (vgl BGH GRUR 2002, 1046 - GENESCAN).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Hierzu gehören auch neue Wortverbindungen oder erstmalig in bezug auf die Waren verwendete Ausdrücke, wenn sie eine aus sich heraus verständliche eindeutige beschreibende Aussage vermitteln (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1043 liSp - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2002, 248, 250 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; EuG MarkenR 2000, 70 - COMPANYLINE, bestätigt durch EuGH vom 19. Februar 2002 - C-104/00P - MarkenR 2002, 391; Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 74).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Dagegen spricht bereits, daß den Mitbewerbern nach anerkannter Rechtsprechung alle zur Beschreibung der Waren in Betracht kommenden Angaben zur Verfügung stehen müssen (vgl BGH GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; EuG MarkenR 2000, 447 - Trustedlink; GRUR Int 2000, 751 - CarCard).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Hierzu gehören auch neue Wortverbindungen oder erstmalig in bezug auf die Waren verwendete Ausdrücke, wenn sie eine aus sich heraus verständliche eindeutige beschreibende Aussage vermitteln (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1043 liSp - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2002, 248, 250 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; EuG MarkenR 2000, 70 - COMPANYLINE, bestätigt durch EuGH vom 19. Februar 2002 - C-104/00P - MarkenR 2002, 391; Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 74).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Jedenfalls in Verbindung mit mechanischen Uhren ist die Bezeichnung "my diary" nicht ersichtlich täuschend, denn der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, von dem bei der Beurteilung der Täuschungsgefahr auszugehen ist (vgl EuGH WRP 1998, 848 - Gut Springenheide, WRP 2000, 289 - Lifting Creme), wird sich beim Kauf einer Uhr in der Regel informieren, welche Art von Uhr er erwirbt und nicht allein wegen der auf der Warenverpackung oder in einem Prospekt befindlichen Angabe "my diary" irrtümlich annehmen, es handele sich um eine elektronische Uhr mit Notizbuch- oder Zeitplanerfunktion.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • BPatG, 29.01.2010 - 30 W (pat) 52/07

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MyEngines" - keine

    Zumindest seit 1996 sind die Senate davon ausgegangen, dass "My" den Verbraucher als Individuum in den Mittelpunkt stellt und die Ware als speziell für ihn bzw. seine Bedürfnisse bestimmt anpreist, es sich um eine den modernen Zeitgeist widerspiegelnde sprachliche Ausdrucksweise handele, die sich eingebürgert habe und in der Werbung sehr beliebt sei, um auf ein auf die Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (so bereits BPatG 24 W (pat) 134/95 - My Magic Diary, Beschluss vom 3.12.1996, Zusammenfassung veröffentlicht bei PAVIS PROMA; BPatG 28 W (pat) 313/96 - My favourite music, Beschluss vom 1.10.1997, Zusammenfassung veröffentlicht bei PAVIS PROMA; BPatG 30 W (pat) 138/01 - myMusicScore, Beschluss vom 29.7.2002, veröffentlicht auf der Homepage des Bundespatentgerichts; BPatG 27 W (pat) 107/01 - my diary, Beschluss vom 17.3.2003, veröffentlicht auf der Homepage des Bundespatentgerichts).
  • BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Dabei bezieht sich "my" im Rahmen einer vor allem in der Werbung gebräuchlichen Ansprache des Kunden bzw. Verbrauchers durch dieses Possesivpronomen bzw. seiner deutschen Entsprechung "mein" ( "Mein ebay", "Mein Yahoo") regelmäßig auf den Abnehmer der Waren und Dienstleistungen und preist die Waren als speziell für ihn bzw. seine Bedürfnisse bestimmt an (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 107/01 v. 3.12.2002 - my diary).
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