Rechtsprechung
BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "CAMPS International (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer Wort-/Bildmarke mit der beinhalteten Wortfolge "CAMPS International" hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 16, 39, 41 und 43
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "CAMPS International (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "CAMPS International (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Entgegen der Annahme der Anmelderin bedeutet eine schlichte begriffliche Unbestimmtheit bei der Übersetzung von "Camps" mit "Lager" noch nicht eine markenrechtliche Mehrdeutigkeit und steht einer Schutzversagung prinzipiell nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Verschiedene Bedeutungen einer Wortfolge sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich - wie vorliegend - in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle markenmäßig relevanten Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Eine solche begriffliche Unbestimmtheit kann werbewirksam gewollt sein, um einen möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften, Vorteile oder Leistungsinhalte zu erfassen und/oder eine positive Erwartungshaltung des Kunden zu fördern (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf das beteiligte Publikum zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit;… BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
An die grafische Ausgestaltung sind hier größere Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color Collection; GRUR 2007, 324, 326 - Kinder). - BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
Kinder (schwarz-rot)
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
An die grafische Ausgestaltung sind hier größere Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color Collection; GRUR 2007, 324, 326 - Kinder). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Verschiedene Bedeutungen einer Wortfolge sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich - wie vorliegend - in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle markenmäßig relevanten Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11
Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).