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BPatG, 08.04.2014 - 23 W (pat) 22/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 3 PatG, § 46 Abs 1 S 2 PatG vom 16.12.1980
Patentbeschwerdeverfahren - "Kantenglättung mit Hilfe mehrerer Anzeigeköpfe eines Grafikprozessors" - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen - Prüfer entscheidet selbständig, ob er eine einmalige mündliche Anhörung als sachdienlich erachtet - rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Kantenglättung mit Hilfe mehrerer Anzeigeköpfe eines Grafikprozessors" - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen - Prüfer entscheidet selbständig, ob er eine einmalige mündliche Anhörung als sachdienlich erachtet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 23 W (pat) 22/10
Die zu den Ansprüchen 8 des Hauptantrags und der beiden Hilfsanträge jeweils nebengeordneten Ansprüche 1, 7 und 13 bzw. 12, sowie die den selbständigen Ansprüchen untergeordneten Ansprüche fallen auf Grund der Antragsbindung mit den Ansprüchen 8 des Hauptantrags bzw. der Hilfsanträge 1 und 2 ( Vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863, Tz 18, "Informationsübermittlungsverfahren II" ). - BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01
"Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents
Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 23 W (pat) 22/10
Gleichwohl konnte aber über das Stammpatent entschieden werden, da es hierfür auf das Schicksal der Teilanmeldung nicht ankommt ( Vgl. BGH GRUR 2003, 781 (782) - "Basisstation" ).