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   BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14   

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https://dejure.org/2014,32518
BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14 (https://dejure.org/2014,32518)
BPatG, Entscheidung vom 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14 (https://dejure.org/2014,32518)
BPatG, Entscheidung vom 09. September 2014 - 27 W (pat) 506/14 (https://dejure.org/2014,32518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Fabula" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Wort- und Bildmarke mit der Bezeichnung "Fabula" im Bereich der Waren und Dienstleistungen aufgrund fehlender Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fabula" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Weiter fehlt solchen Angaben die erforderliche Unterscheidungskraft, bei denen es sich um ein geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel wirkt (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 38 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 735 - Test it).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Das ist insbesondere bei allgemein anpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne dass eine beschreibende Sachangabe im engeren Sinn vorliegt - ein auf die Dienstleistung bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2009, 778 Rn. 12 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, zu diesen aber einen engen beschreibenden Bezug herstellen (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Ein Eingehen auf die von den Anmelderinnen genannten Voreintragungen ist nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. m.w.N.), da selbst identische Voreintragungen keinen Anspruch auf eine Eintragung geben.
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, zu diesen aber einen engen beschreibenden Bezug herstellen (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; BGH GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Weiter fehlt solchen Angaben die erforderliche Unterscheidungskraft, bei denen es sich um ein geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel wirkt (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 38 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 735 - Test it).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 506/14
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67 - EUROHYPO; BGH GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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