Rechtsprechung
   BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9066
BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12 (https://dejure.org/2015,9066)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12 (https://dejure.org/2015,9066)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2015 - 23 W (pat) 39/12 (https://dejure.org/2015,9066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur Kollisionsvermeidung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12
    Im Übrigen fallen diese wie auch die jeweiligen Unteransprüche wegen der Antragsbindung jeweils mit den selbständigen Ansprüchen 1, vgl. BGH GRUR 2007, 862, [22] - "Informationsübermittlungsverfahren II".
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12
    und die Gründe der mehrfach vorhandenen Beschlusstexte jedoch übereinstimmen, ist der Inhalt der Entscheidung, die mit einer qualifizierten Signatur versehen werden sollte, zumindest bestimmbar (vgl. BPatG BlPMZ 2014, 355, 356 - Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte), weshalb der Senat keine Veranlassung sieht, das Verfahren nach § 79 Abs. 3 PatG an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen.
  • BPatG, 14.12.2017 - 8 W (pat) 18/14
    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12
    Für die Entscheidung, ob die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen ist, sind - ebenso, wie bei einer Kostenentscheidung nach § 80 Abs. 1 PatG - Billigkeitsgründe maßgebend (BPatG 8 W (pat) 18/14; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatG 21 W (pat) 14/05 - Injektionsgerät zur s. c. Injektion von Medikamenten).
  • BPatG, 12.12.2006 - 21 W (pat) 14/05
    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12
    Für die Entscheidung, ob die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen ist, sind - ebenso, wie bei einer Kostenentscheidung nach § 80 Abs. 1 PatG - Billigkeitsgründe maßgebend (BPatG 8 W (pat) 18/14; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatG 21 W (pat) 14/05 - Injektionsgerät zur s. c. Injektion von Medikamenten).
  • BPatG, 15.10.2002 - 17 W (pat) 18/01
    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12
    Für die Entscheidung, ob die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen ist, sind - ebenso, wie bei einer Kostenentscheidung nach § 80 Abs. 1 PatG - Billigkeitsgründe maßgebend (BPatG 8 W (pat) 18/14; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatG 21 W (pat) 14/05 - Injektionsgerät zur s. c. Injektion von Medikamenten).
  • BPatG, 23.05.2023 - 17 W (pat) 3/22
    Es müssen Umstände vorliegen, die es unbillig erscheinen lassen, die Beschwerdegebühr einzubehalten, weil der Beschwerdeführer durch eine gesetzeswidrige oder unangemessene Sachbehandlung oder durch einen offensichtlichen Fehler des Patentamts dazu veranlasst worden ist, Beschwerde einzulegen (BPatG 23 W (pat) 39/12; 10 W (pat) 32/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht