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   BPatG, 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10   

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https://dejure.org/2013,14803
BPatG, 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10 (https://dejure.org/2013,14803)
BPatG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10 (https://dejure.org/2013,14803)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 24 W (pat) 116/10 (https://dejure.org/2013,14803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 MarkenG, § 89 Abs 4 S 1 MarkenG, § 90 Abs 2 MarkenG, § 90 Abs 1 S 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "LAZARUS" - zur Nachholung der Kostenentscheidung durch das Bundespatentgericht bei einer ganz oder teilweise erfolgreichen Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch des Widersprechenden nach Verzicht auf Eintragung der angegriffenen Marke nach zwei Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAZARUS" - zur Nachholung der Kostenentscheidung durch das Bundespatentgericht bei einer ganz oder teilweise erfolgreichen Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08

    Malteserkreuz III

    Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10
    Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2010 (Az.: I ZB 18/08) wurde der Beschluss vom 1. Februar 2008 erneut aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 29/04

    Verwechslungsgefahr zweier Marken bei selbständig kennzeichnender Stellung eines

    Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 1. Oktober 2004 (Az.: 25 W (pat) 85/02) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2006 (Az.: I ZB 29/04) diesen aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BPatG, 01.10.2004 - 25 W (pat) 85/02
    Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 24 W (pat) 116/10
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 1. Oktober 2004 (Az.: 25 W (pat) 85/02) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2006 (Az.: I ZB 29/04) diesen aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BPatG, 06.10.2020 - 29 W (pat) 28/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung -

    Es verbleibt vielmehr dann bei der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Kostenverteilung des § 90 Abs. 1 S. 3 MarkenG (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 11.06.2013, 24 W (pat) 116/10).
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