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   BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03   

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BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2004,25266)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2004,25266)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 27 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2004,25266)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die von der Anmelderin angeführten verschiedenen Übersetzungen und Bedeutungen der beiden in Frage stehenden Wörter führen nicht zu einer die Unterscheidungskraft begründenden Mehrdeutigkeit der Gesamtwortfolge im rechtlichen Sinne, denn bei der Beurteilung, wie ein Zeichen von den beteiligten Verkehrskreisen wahrgenommen wird, ist grundsätzlich auf die konkreten Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die das Zeichen angemeldet ist (vgl EuGH GRUR 2003, 514, 517 Rdn. 41 - Linde u.a; MarkenR 2004, 99, 103 Rdn. 34 - KPN/Postkantoor).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die von der Anmelderin angeführten verschiedenen Übersetzungen und Bedeutungen der beiden in Frage stehenden Wörter führen nicht zu einer die Unterscheidungskraft begründenden Mehrdeutigkeit der Gesamtwortfolge im rechtlichen Sinne, denn bei der Beurteilung, wie ein Zeichen von den beteiligten Verkehrskreisen wahrgenommen wird, ist grundsätzlich auf die konkreten Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die das Zeichen angemeldet ist (vgl EuGH GRUR 2003, 514, 517 Rdn. 41 - Linde u.a; MarkenR 2004, 99, 103 Rdn. 34 - KPN/Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Auch wenn diese zu einem einzigen Wort zusammengezogen sind, handelt es sich - durch die Binnengroßschreibung des "M" zusätzlich hervorgehoben - erkennbar um zwei Wörter mit eigenem Bedeutungsgehalt, die für die Frage der Eintragungsfähigkeit zunächst separat zu betrachten sind, ohne dass es sich um eine unzulässige "zergliedernde Betrachtungsweise" handeln würde (EuGH MarkenR 2004, 393 - Rn 28 - SAT. 2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Beide Wörter weisen lediglich einen rein beschreibenden Inhalt auf und ergeben auch in ihrer Kombination keine über die Summe der Einzelbestandteile hinausgehende ungewöhnliche Änderung in sprachlicher oder begrifflicher Hinsicht (vgl EuGH MarkenR 2004, 111 ff, Rdn. 39 - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die Voreintragung der Marke "smartModule" in den Vereinigten Staaten von Amerika spricht zwar, worauf die Anmelderin zutreffend hinweist, indiziell gegen die beschreibende Bedeutung dieser Bezeichnung in dem Land der Sprache dieses Markenworts (vgl. BGH GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 27 W (pat) 190/03
    Die Voreintragung der Marke "smartModule" in den Vereinigten Staaten von Amerika spricht zwar, worauf die Anmelderin zutreffend hinweist, indiziell gegen die beschreibende Bedeutung dieser Bezeichnung in dem Land der Sprache dieses Markenworts (vgl. BGH GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

  • BPatG, 08.04.1997 - 24 W (pat) 69/96

    Markenschutz - Fehlende Schutzfähigkeit infolge der Geläufigkeit der Wörter in

  • BPatG, 01.08.2001 - 29 W (pat) 63/00
  • BPatG, 20.12.2004 - 30 W (pat) 152/03
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