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BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10 (EU) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 14 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Heizleitungsmatte und Verfahren zum Herstellen derselben" - zur Bedeutung von Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben als Bestandteile eines Patentanspruchs - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Heizleitungsmatte und Verfahren zum Herstellen derselben" - zur Bedeutung von Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben als Bestandteile eines Patentanspruchs None None None
- rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Heizleitungsmatte und Verfahren zum Herstellen derselben" - zur Bedeutung von Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben als Bestandteile eines Patentanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10 (EU)
- BGH, 19.02.2013 - X ZR 152/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Danach ist entscheidend, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des Fachmanns den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.) aufgrund einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung zukommt (st. Rspr. vgl BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.).Hierbei sind Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung).
- LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 266/09
Heizleitungsmatte
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
5.1.4 Danach sind die geltenden Patentansprüche 1 gemäß Haupt- und Hilfsanträgen 1 bis 3 unter Berücksichtigung obiger Auslegungsgrundsätze nicht auf Heizleitungsmatten nach den Implikationen der in der Beschreibung erläuterten und in den Figuren 1 bis 3 abgebildeten Ausführungsform reduziert - dieses Verständnis entspricht auch der im parallelen Verletzungsstreit (4a O 266/09 ZV) geäußerten Rechtsauffassung des dortigen Landgerichts.Zumindest bei der Ausführungsvariante mit "Klebebändern" in Form "schmal gewählter Streifen" (vgl. Spalte 2, Zeilen 23 bis 28), die nach dem Verständnis dieses Begriffs durch den Fachmann im Sinne seiner fachüblichen Bedeutung ein Halteelement mit einer klebenden Oberfläche entsprechend Merkmal 1.1.2 HA zur "Verbindung zwischen dem Träger und dem Heizleiter" (vgl. Spalte 3, Zeile 66f. i. V. m. Figur 4) bilden, ergibt sich - abweichend von der im Urteil des Landgerichts Düsseldorf 4a O 266/09 geäußerten Rechtsauffassung - durch die resultierenden "Berührpunkte" bzw. "punktförmigen Befestigungsstellen" (vgl. Spalte 2, Zeilen 23 bis 26 bzw. Spalte 4, Zeilen 1 bis 5) zwangsläufig eine Anordnung der Heizleitung durch Verklebung mit der klebenden Oberfläche anstoßend an das - dort allerdings zweite, nicht durchstoßen ausgeführte - Halteelement entsprechend den Merkmalen 1.3.1 HA und 1.3.2 HA .
- BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05
Fischbissanzeiger
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Wegen des ähnlichen Anwendungsgebietes und einer ähnlichen Problemstellung erkennt der Fachmann, der stets bestrebt ist, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGH GRUR 2009, 1039 - Tz. 20 - Fischbissanzeiger), die Eignung dieses bekannten Verfahrens zur Herstellung der in K3 nur gegenständlich offenbarten Varianten mit Klebebändern wie auch zwei aneinanderliegenden Matten unmittelbar und wendet dieses im Rahmen einer einfachen Auswahlentscheidung entsprechend der in K3 herausgestellten Präferenz gegenüber den weiteren in K3 genannten Befestigungstechniken (s. o. im Hinblick auf Spalte 3, Zeile 66f.) auch bevorzugt an.
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Das danach objektiv bestimmte, durch den Gegenstand des gemäß Hilfsantrag 4 geltenden Anspruchs 1 gelöste Problem (vgl. BGH GRUR 2010, 602, 605, Tz. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2010, 607, 608, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung) besteht in der Gewährleistung einer ausreichenden Lagestabilität des Heizleiters, die bei Trägern mit gitterförmiger Struktur von der relativen Erstreckung der Halteelemente gegenüber der - im Anspruch ebenfalls nicht definierten - Anordnung des Heizleiters abhängt. - BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08
Fettsäurezusammensetzung
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Das danach objektiv bestimmte, durch den Gegenstand des gemäß Hilfsantrag 4 geltenden Anspruchs 1 gelöste Problem (vgl. BGH GRUR 2010, 602, 605, Tz. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2010, 607, 608, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung) besteht in der Gewährleistung einer ausreichenden Lagestabilität des Heizleiters, die bei Trägern mit gitterförmiger Struktur von der relativen Erstreckung der Halteelemente gegenüber der - im Anspruch ebenfalls nicht definierten - Anordnung des Heizleiters abhängt. - BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Die Nebenintervention ist gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 66 ff. ZPO zulässig; für die Zulässigkeit der Streithilfe auf Klägerseite im Patentnichtigkeitsverfahren genügt es, wenn der Nebenintervenient durch das Streitpatent in seiner geschäftlichen Tätigkeit als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (BGHZ 166, 18 - Carvedilol; BGH GRUR 2008, 60 = Mitt. 2008, 78 - Sammelhefter II). - BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02
Sammelhefter II
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Die Nebenintervention ist gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 66 ff. ZPO zulässig; für die Zulässigkeit der Streithilfe auf Klägerseite im Patentnichtigkeitsverfahren genügt es, wenn der Nebenintervenient durch das Streitpatent in seiner geschäftlichen Tätigkeit als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (BGHZ 166, 18 - Carvedilol; BGH GRUR 2008, 60 = Mitt. 2008, 78 - Sammelhefter II). - BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Danach ist entscheidend, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des Fachmanns den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.) aufgrund einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung zukommt (st. Rspr. vgl BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Danach ist entscheidend, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des Fachmanns den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.) aufgrund einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung zukommt (st. Rspr. vgl BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.). - BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03
Baumscheibenabdeckung
Auszug aus BPatG, 14.11.2011 - 1 Ni 3/10
Hierbei sind Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS
- BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
Maschinensatz
- BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
- BPatG, 07.11.2019 - 2 Ni 7/17
Mit einer ersten Anmeldung im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EPÜ kann nur die erste …
Nach neuerer Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006, X ZR 236/01, GRUR 2006, 438, Leitsatz - "Carvediol I") und des BPatG (vgl. Urteil vom 14. November 2011, 1 Ni 3/10 (EU) juris, Rn. 57 - "Heizleitungsmatte und Verfahren zum Herstellen derselben") reicht es für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (…vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl. 2016, § 81 Rn. 127 mit Fußn. 372).