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BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98
"Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein …
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98
Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - EuG, 05.12.2000 - T-32/00
Messe München / HABM (electronica)
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Insoweit unterscheidet sich die angegriffene Marke nicht von Begriffen wie "Classica" (vgl hierzu BPatG 27 W (pat) 210/03, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM) oder "electronica" (vgl HABM GRUR-Int 2001, 338), welche für den Verkehr ohne weiteres mit "Klassik/klassisch" bzw "Elektronik" gleichgesetzt werden und daher wegen dieses unmittelbar erkennbaren Sinngehalts als nicht schutzfähig für Waren der Klassen 25, 16, 35 und 41 erachtet worden sind. - BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 210/03
Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
Insoweit unterscheidet sich die angegriffene Marke nicht von Begriffen wie "Classica" (vgl hierzu BPatG 27 W (pat) 210/03, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM) oder "electronica" (vgl HABM GRUR-Int 2001, 338), welche für den Verkehr ohne weiteres mit "Klassik/klassisch" bzw "Elektronik" gleichgesetzt werden und daher wegen dieses unmittelbar erkennbaren Sinngehalts als nicht schutzfähig für Waren der Klassen 25, 16, 35 und 41 erachtet worden sind.