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   BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03   

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BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03 (https://dejure.org/2004,28528)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03 (https://dejure.org/2004,28528)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 27 W (pat) 140/03 (https://dejure.org/2004,28528)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.: BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse), fehlt einer Wortmarke die (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK), wenn maßgebliche Teile des Verkehrs ihr einen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibender Begriffsinhalt zuordnen (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Insoweit unterscheidet sich die angegriffene Marke nicht von Begriffen wie "Classica" (vgl hierzu BPatG 27 W (pat) 210/03, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM) oder "electronica" (vgl HABM GRUR-Int 2001, 338), welche für den Verkehr ohne weiteres mit "Klassik/klassisch" bzw "Elektronik" gleichgesetzt werden und daher wegen dieses unmittelbar erkennbaren Sinngehalts als nicht schutzfähig für Waren der Klassen 25, 16, 35 und 41 erachtet worden sind.
  • BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 210/03
    Auszug aus BPatG, 15.10.2004 - 27 W (pat) 140/03
    Insoweit unterscheidet sich die angegriffene Marke nicht von Begriffen wie "Classica" (vgl hierzu BPatG 27 W (pat) 210/03, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM) oder "electronica" (vgl HABM GRUR-Int 2001, 338), welche für den Verkehr ohne weiteres mit "Klassik/klassisch" bzw "Elektronik" gleichgesetzt werden und daher wegen dieses unmittelbar erkennbaren Sinngehalts als nicht schutzfähig für Waren der Klassen 25, 16, 35 und 41 erachtet worden sind.
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