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   BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12   

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BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2014,36081)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2014,36081)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 26 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2014,36081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Ferne so nah" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Ferne so nah" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene Werbeslogans oder sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Auch die Tatsache, dass die Markenneubildung allein oder überwiegend vom Anmelder benutzt wird, begründet für sich gesehen noch nicht ihre Schutzfähigkeit (BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS; BPatG GRUR 2007, 1078, 1079 - MP3 Surround).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene Werbeslogans oder sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Zwar kann eine sloganartige Wortfolge Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweisen, obwohl sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbemittel aufgefasst wird (EuGH a. a. O. - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene Werbeslogans oder sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 177/01
    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene Werbeslogans oder sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BPatG, 24.04.2007 - 27 W (pat) 67/07

    MP3 Surround

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Auch die Tatsache, dass die Markenneubildung allein oder überwiegend vom Anmelder benutzt wird, begründet für sich gesehen noch nicht ihre Schutzfähigkeit (BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS; BPatG GRUR 2007, 1078, 1079 - MP3 Surround).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228, Nr. 36 38 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 27.06.2019 - 27 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Outerspacedinner" - Unterscheidungskraft - kein

    Das gelte insbesondere für Kreationen, die sprachüblich gebildet worden seien und deshalb als sachbezogene Aussagen verstanden würden (vgl. BPatG, 26 W (pat) 553/12, 15.10.2014 - Der Ferne so nah).
  • BPatG, 27.06.2019 - 27 W (pat) 534/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Spacedinner" - Unterscheidungskraft - kein

    Das gelte insbesondere für Kreationen, die sprachüblich gebildet worden seien und deshalb als sachbezogene Aussagen verstanden würden (vgl. BPatG, 26 W (pat) 553/12, 15.10.2014 - Der Ferne so nah).
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