Rechtsprechung
BPatG, 15.11.2011 - 4 Ni 4/11 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 Abs 1 PatG, § 84 Abs 2 PatG, § 93 ZPO
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung - rewis.io
Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - zur Kostenentscheidung: eine vom Patentinhaber nach Zustellung einer Nichtigkeitsklage abgegebene beschränkte Widerspruchserklärung hat nicht die Rechtswirkung eines sofortigen Anerkenntnisses bzgl. ...
- rewis.io
Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - zur Kostenentscheidung: eine vom Patentinhaber nach Zustellung einer Nichtigkeitsklage abgegebene beschränkte Widerspruchserklärung hat nicht die Rechtswirkung eines sofortigen Anerkenntnisses bzgl. ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - zur Kostenentscheidung: eine vom Patentinhaber nach Zustellung einer Nichtigkeitsklage abgegebene beschränkte Widerspruchserklärung hat nicht die Rechtswirkung eines sofortigen Anerkenntnisses bzgl. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 05.03.2009 - 3 Ni 27/08
Auszug aus BPatG, 15.11.2011 - 4 Ni 4/11
Die zulässige Klage ist begründet, soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, also im Umfang des Patentanspruchs 1 und der Rückbeziehungen der Ansprüche 4 bis 9 auf Anspruch 1. Insoweit handelt es sich um eine zulässige Beschränkung, und das Streitpatent ist ohne weitere sachliche Prüfung in diesem Umfang für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; vgl. auch BPatG, GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin).Zwar wird das Patent in dem Umfang, in dem es von seinem Inhaber nicht verteidigt wird, wie im vorliegenden Fall ohne Sachprüfung für nichtig erklärt (vgl. BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin m. w. N), jedoch ist der Beklagte an seinen Selbstbeschränkungsantrag nicht gebunden und kann im weiteren Verlauf des Verfahrens das Schutzrecht in einem weiter gehenden Umfang verteidigen.
- BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
Auszug aus BPatG, 15.11.2011 - 4 Ni 4/11
Die zulässige Klage ist begründet, soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, also im Umfang des Patentanspruchs 1 und der Rückbeziehungen der Ansprüche 4 bis 9 auf Anspruch 1. Insoweit handelt es sich um eine zulässige Beschränkung, und das Streitpatent ist ohne weitere sachliche Prüfung in diesem Umfang für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; vgl. auch BPatG, GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin).
- BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale …
Auch kann aus der Geltung der Grundsätze, welche im Rahmen der nach § 84 Abs. 2 PatG zu treffenden Kostenentscheidung und der entsprechenden Anwendbarkeit der Bestimmung des § 93 ZPO über das sofortigen Anerkenntnis gelten, nichts Gegenteiliges abgeleitet werden (BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent im Nichtigkeitsverfahren; für den Fall des beschränkten Widerspruchs: BPatG Urteil v. 15.11.2011, 4 Ni 4/11 (EP) - Beschränkter Widerspruch).