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   BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18   

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https://dejure.org/2021,36001
BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18 (https://dejure.org/2021,36001)
BPatG, Entscheidung vom 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18 (https://dejure.org/2021,36001)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 28 W (pat) 550/18 (https://dejure.org/2021,36001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 13.11.2017 - 7 W (pat) 30/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Unrichtiger Betrag bei SEPA-Lastschrift" - Erteilung

    Auszug aus BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18
    (1) Der von dem Anmelder diesbezüglich ins Feld geführte Beschluss des Bundespatentgerichts vom 13. November 2017 in dem Verfahren 7 W (pat) 30/16 betrifft eine andere Fallgestaltung, da der dortige Anmelder das Deutsche Patent- und Markenamt zugleich ermächtigt hatte, neben dem angegebenen Betrag ggf. einen darüber hinaus geschuldeten weiteren Betrag einzuziehen.
  • BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 121/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" - DPMA legt

    Auszug aus BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18
    Von einem wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG kann nur ausgegangen werden, wenn ein so erheblicher Verfahrensverstoß gegeben ist, dass es an einer ordnungsgemäßen Grundlage für eine Sachentscheidung fehlt (vgl. z. B. BPatG 29 W (pat) 121/10 - BIO DEUTSCHLAND).
  • BPatG, 09.11.2016 - 29 W (pat) 14/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "AdvoEurope/Advo (Unionswortmarke)" - nachträgliche

    Auszug aus BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18
    a) Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit seinem Ausspruch zu Ziffer 1 des Tenors "Auf den Antrag vom 28. Juni 2018 mit dem SEPA-Lastschriftmandat vom 28. Juni 2018, werden die eingereichten Unterlagen vom 07. April 2017, mit dem Anmeldetag des Antragsschreibens vom 28. Juni 2018, als Neuanmeldung angelegt und die Gebühr in Höhe von ... Euro eingezogen" dem Anmelder etwas zugesprochen, was dieser in dieser konkreten Form nicht beantragt hat, so dass der angegriffene Beschluss allein schon aus diesem Grunde aufzuheben war (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 29 W (pat) 14/15 - AdvoEurope/Advo).
  • BPatG, 29.01.2021 - 28 W (pat) 548/18
    Auszug aus BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18
    Mit Schriftsatz vom 5. Mai 2021 (bei Gericht eingegangen am 11. Mai 2021) hat die Anmelderin den vom ursprünglichen Anmelder gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung vom 19. Februar 2019 (bei Gericht eingegangen am gleichen Tag) mit Blick auf die erfolgten Beschlussfassungen in den Verfahren 28 W (pat) 548/18 und 28 W (pat) 549/18 zurückgenommen und um Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren gebeten.
  • BPatG, 29.01.2021 - 28 W (pat) 549/18
    Auszug aus BPatG, 16.06.2021 - 28 W (pat) 550/18
    Mit Schriftsatz vom 5. Mai 2021 (bei Gericht eingegangen am 11. Mai 2021) hat die Anmelderin den vom ursprünglichen Anmelder gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung vom 19. Februar 2019 (bei Gericht eingegangen am gleichen Tag) mit Blick auf die erfolgten Beschlussfassungen in den Verfahren 28 W (pat) 548/18 und 28 W (pat) 549/18 zurückgenommen und um Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren gebeten.
  • BPatG, 02.12.2020 - 28 W (pat) 551/18
    Dieser sei daher zuzumuten, den Ausgang des Beschwerdeverfahrens 28 W (pat) 550/18 abzuwarten, in dem es um die Frage der ausreichenden Zahlung der Gebühr für die Markenanmeldung 30 2017 008 916.3 geht.

    hilfsweise die Akteneinsicht unter der Bedingung zu gewähren, dass deren Vollziehung bis zur Bestandskraft eines Beschlusses in der Sache 28 W (pat) 550/18 zurückgestellt wird, und.

    weiter hilfsweise vorliegendes Beschwerdeverfahren auszusetzen, bis über die Beschwerde im Verfahren 28 W (pat) 550/18 entschieden worden ist.

    Es liege hier vielmehr eine seltene Konstellation vor, die nur deshalb entstanden sei, weil in dem Beschwerdeverfahren 28 W (pat) 550/18 noch keine Entscheidung getroffen worden sei.

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