Rechtsprechung
BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Nr 2 ERVDPMAV, § 2 Nr 5 ERVDPMAV, Art 3 Abs 1 GG, § 9 PatKostG, § 2 Abs 1 PatKostG
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Überraschungsei" - Einreichung der Anmeldung in Papierform - niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA - Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem - ... - damm-legal.de
Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragen
- kanzlei.biz
Kein Erstattungsanspruch auf (hypothetische) elektronische Anmeldung
- rewis.io
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Überraschungsei" - Einreichung der Anmeldung in Papierform - niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA - Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragen
Verfahrensgang
- BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
- BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09
Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch …
Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
Zur Begründung hat sich die Gebrauchsmusterstelle auf die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- Markenamt vom 26. September 2006 (ERVDPMAV, BGBl. I 2006, 2159, geändert durch die Verordnung vom 10. Februar 2010, BGBl. I 2010, 83) gestützt und - u. a. - auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2010, BGH RiZ (R) 5/09, zur richterlichen Dienstaufsicht, veröffentlicht u. a. in CR 2011, 89 ff., hingewiesen. - BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98
Beschleunigungsgebühr
Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
Die beantragte Erstattung von 10 Euro ist auch nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Erwägungen aus Billigkeitsgründen geboten (vgl. BGH, GRUR 2000, 325 ff. - Beschleunigungsgebühr).