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   BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05   

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BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05 (https://dejure.org/2007,35003)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05 (https://dejure.org/2007,35003)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 28 W (pat) 144/05 (https://dejure.org/2007,35003)
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  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Nur wenn eine Marke diese Herkunftsfunktion erfüllen kann, ist es gerechtfertigt, dass sie der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft entzogen und durch die Eintragung ins Register zugunsten des Anmelders monopolisiert wird (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rdn. 48 - 52 - Arsenal FC).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, stellt dies nach ständiger Rechtsprechung einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihr die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt, selbst wenn es sich bei dem fraglichen Wort um eine sprachliche Neuschöpfung handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdn 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. - BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 - Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Für den Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG kann es auch durchaus eine Rolle spielen, ob eine Wortneubildung vorliegt (vgl. BGH GRUR-RR 2003, 206 - FRÜHSTÜCKS-DRINK), während dies bei der Prüfung der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 erforderlichen Unterscheidungskraft grundsätzlich irrelevant ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, stellt dies nach ständiger Rechtsprechung einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihr die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt, selbst wenn es sich bei dem fraglichen Wort um eine sprachliche Neuschöpfung handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdn 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. - BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 - Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist aber die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr., BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00

    Benutzung des Zeichens "FRÜHSTÜCKS-DRINK" als Marke im Sinne der Rechtsprechung

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Für den Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG kann es auch durchaus eine Rolle spielen, ob eine Wortneubildung vorliegt (vgl. BGH GRUR-RR 2003, 206 - FRÜHSTÜCKS-DRINK), während dies bei der Prüfung der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 erforderlichen Unterscheidungskraft grundsätzlich irrelevant ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 03.12.2003 - 26 W (pat) 175/01
    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, stellt dies nach ständiger Rechtsprechung einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihr die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt, selbst wenn es sich bei dem fraglichen Wort um eine sprachliche Neuschöpfung handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdn 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. - BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 - Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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