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   BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10   

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https://dejure.org/2011,12517
BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10 (https://dejure.org/2011,12517)
BPatG, Entscheidung vom 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10 (https://dejure.org/2011,12517)
BPatG, Entscheidung vom 18. August 2011 - 26 W (pat) 532/10 (https://dejure.org/2011,12517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur Warenähnlichkeit bzw. -identität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung einer neu eingetragenen Marke wegen Verwechslungsgefahr mit einer prioritätsälteren Marke; Kriterien zur Beurteilung des Schutzumfangs einer Widerspruchsmarke

  • kanzlei.biz

    "VITAFIT' vs. "VITAL & FIT'

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur Warenähnlichkeit bzw. -identität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur Warenähnlichkeit bzw. -identität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur Warenähnlichkeit bzw. -identität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 123/04
    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    angeordnet hatte (BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 123/04 - VITAL FIT/VITAFIT).

    Im Verfahren BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 123/04 - VITAL FIT/VITAFIT hätten sich klanglich die Wortelemente "VITAFIT" und "VITALFIT" gegenübergestanden, weil das dort angegriffene Zeichen 399 32 429 zur Darstellung des kaufmännischen "&"-Zeichens eine Schrifttype verwendet habe, mit welcher der deutsche Verkehr nicht vertraut gewesen sei.

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Insoweit lassen nur Verkehrsbefragungen oder Angaben über Werbeaufwendungen zuverlässigere Schlüsse auf die Verkehrsbekanntheit einer Marke zu (BPatGE 44, 1, 4 - Korodin; BPatG MarkenR 2007, 353 - 356; Rz. 22 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Diese Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./. MEY).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Diese Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./. MEY).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft kommt in Betracht, wenn Marken oder Markenbestandteile an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen einer (geringfügigen) Veränderung gegenüber der beschreibenden Angabe als Marke eingetragen werden konnten, wobei der Schutzumfang nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft zu bemessen ist, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 964 - ANTIVIR/ANTIVIRUS; GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Bereits eine beschreibende Anspielung reicht jedoch aus, um eine Schwächung der Kennzeichnungskraft herbeizuführen (vgl. vgl. BPatG MarkenR 2007, 353 - 356; Rz. 25 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO, bestätigt durch BGH GRUR 2008, 903 - 905).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Diese Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./. MEY).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • BPatG, 01.04.2021 - 30 W (pat) 503/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "vitafy essentials (Wort-Bild-Marke)/vitafit

    Zwar weisen die einzelnen und dem Verkehr geläufigen Bestandteile "vita" als aus dem Lateinischen stammendes Wortbildungselement mit der Bedeutung "Leben" (vgl. DUDEN-online zu "vita") sowie "fit" als ebenfalls in die deutsche Sprache eingegangenes englisches Wort mit den Bedeutungen "in guter körperlicher Verfassung", "sportlich durchtrainiert", "leistungsfähig", "kompetent" oder "tüchtig" (vgl. (DUDEN-online zu "fit") in Bezug auf die vorliegend relevanten Waren durchaus einen für den Verkehr ohne weiteres erkennbaren beschreibenden Anklang bzw. Aussagehalt auf, wenngleich "vita" für die bei der Widerspruchsmarke zu berücksichtigenden Frucht- und Fruchtsaftgetränke - anders als zB das Adjektiv "vital" - keine glatt beschreibende und damit schutzunfähige Angabe darstellt (vgl. BPatG 26 W (pat) 532/10 vom 18.08.2011 - Vitafit/Vitalfit.).
  • BPatG, 12.12.2012 - 26 W (pat) 552/12

    Markenbeschwerdeverfahren "Fleesengeist/FRIESENGEIST" - keine Verwechslungsgefahr

    Ein solcher beschreibender Anklang reicht allerdings bereits aus, um eine Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke herbeizuführen (BPatG MarkenR 2007, 353, 356 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO, bestätigt durch BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 532/10 - vital&fit/vitafit).
  • BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Perisecco/Riesecco" - zur Kennzeichnungskraft -

    Ein solcher beschreibender Anklang reicht bereits aus, um eine Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke herbeizuführen (BPatG MarkenR 2007, 353, 356 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO, bestätigt durch BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 532/10 - vital&fit/vitafit).
  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10

    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr

    Bereits ein beschreibender Anklang reicht aber aus, um eine Schwächung der Kennzeichnungskraft herbeizuführen (BPatG MarkenR 2007, 353, 356, Nr. 25 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO, bestätigt durch BGH a. a. O. - SIERRA ANTIGUO; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 532/10 - vital&fit/vitafit).
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