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   BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03   

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BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03 (https://dejure.org/2005,31459)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03 (https://dejure.org/2005,31459)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2005 - 30 W (pat) 260/03 (https://dejure.org/2005,31459)
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  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Auch eine besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl BGH GRUR 2003, 332 bis 336 - Abschlußstück; BGH GRUR 2003, 712 bis 714 - Goldbarren).

    Bei der Entscheidung Goldbarren (GRUR 2003, 712) lässt sich die Kennzeichnungskraft ohne weiteres aus dem Wort- und Bildbestandteil der Klagemarke ableiten.

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Damit ist Voraussetzung für die Bejahung der Unterscheidungskraft bei Warenformmarken allein die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise, dass die konkrete Warenform, aus welchen Gründen auch immer, etwas über die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aussagt (vgl EuGH MarkenR 2004, 461 - Mag Lite; vgl BGH GRUR 2005, 158 bis 160 Stabtaschenlampe "MAGLITE"; BGH GRUR 2004, 502 - Gabelstapler II).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Zwar kann die Beurteilung, ob die Marke keine Unterscheidungskraft hat, bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, schwieriger sein als bei herkömmlichen Markenformen (vgl EuGH, GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado), weil der Verkehr in dem Bereich der Waren, für die der Schutz beansprucht wird, sich (noch) nicht an die Herkunftskennzeichnung von Produktgestaltungen gewöhnt hat.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Auch eine besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl BGH GRUR 2003, 332 bis 336 - Abschlußstück; BGH GRUR 2003, 712 bis 714 - Goldbarren).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98

    "Rado-Uhr II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Denn der Vergleich der tatsächlich vorhandenen Gestaltungsformen läßt einen Schluß darauf zu, ob der Verkehr der Marke einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft beilegt (vgl BGH GRUR 2004, 505 Rado-Uhr II).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Damit ist Voraussetzung für die Bejahung der Unterscheidungskraft bei Warenformmarken allein die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise, dass die konkrete Warenform, aus welchen Gründen auch immer, etwas über die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aussagt (vgl EuGH MarkenR 2004, 461 - Mag Lite; vgl BGH GRUR 2005, 158 bis 160 Stabtaschenlampe "MAGLITE"; BGH GRUR 2004, 502 - Gabelstapler II).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Gerade bei technischen Zwecken dienenden Formen von Geräten mißt der Verkehr der Form keinen Herkunftshinweis zu, sondern hält sie eher für funktionsbedingt (BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 19/01

    Stabtaschenlampe "MAGLITE"; Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke mit einem

    Auszug aus BPatG, 21.03.2005 - 30 W (pat) 260/03
    Damit ist Voraussetzung für die Bejahung der Unterscheidungskraft bei Warenformmarken allein die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise, dass die konkrete Warenform, aus welchen Gründen auch immer, etwas über die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aussagt (vgl EuGH MarkenR 2004, 461 - Mag Lite; vgl BGH GRUR 2005, 158 bis 160 Stabtaschenlampe "MAGLITE"; BGH GRUR 2004, 502 - Gabelstapler II).
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