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   BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02   

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BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02 (https://dejure.org/2003,26892)
BPatG, Entscheidung vom 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02 (https://dejure.org/2003,26892)
BPatG, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 25 W (pat) 178/02 (https://dejure.org/2003,26892)
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  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Sind danach auch als angesprochene Verkehrskreise Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN), so ist allerdings nach zwischenzeitlich gefestigter ständiger Rechtsprechung auch davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).

    Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass die Verkehrsauffassung erfahrungsgemäß eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr, vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Aus der Kennzeichnungsschwäche eines Wortbestandteils kann jedoch nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden, zumal es bei pharmazeutischen Erzeugnissen sogar der üblichen Praxis entspricht, Marken in der Weise zu bilden, dass diese als sogenannte sprechende Zeichen durch eine phantasievolle Zusammenstellung jedenfalls für den Fachmann erkennbarer Wirkstoff- und/oder Anwendungsangaben die stoffliche Beschaffenheit und /oder das Indikationsgebiet kenntlich machen (vgl BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Anhaltspunkte dafür das die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal die Marken mit Ausnahme einer klanglichen Übereinstimmung, die einen eher nur kennzeichnungsschwachen Bestandteil betrifft, keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung der Marken veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnte (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99

    Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Insoweit kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob die nur beschränkt erhobene Einrede - von der rezeptpflichtige Asthmamittel ausdrücklich ausgenommen worden sind und welche nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Integrationsfrage mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht im Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke die Berücksichtigung auch rezeptfreier Präparate zulässt (vgl zB BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE/CEFASEL) - überhaupt wirksam erhoben worden ist oder als verfrühte, vor Ablauf der nach § 26 Abs. 5 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 MarkenG am 19. Mai 1998 endenden Benutzungsschonfrist IVM §§ 187 ff BGB) erhobene Einrede keine Wirksamkeit entfalten konnte (vgl Hierzu BPatG GRUR 2000, 1052 - RhodaHexan/Sota-Hexal).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    In ihrer Gesamtheit sorgen deshalb die aufgezeigten Unterschiede für eine hinreichende Differenzierung des jeweiligen Gesamteindrucks der Wörter und gewährleisten als unterscheidende und dominierende Elemente (vgl hierzu EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, - Lloyd / Loints) ein noch hinreichend sicheres Auseinanderhalten der Markenwörter.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Sind danach auch als angesprochene Verkehrskreise Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN), so ist allerdings nach zwischenzeitlich gefestigter ständiger Rechtsprechung auch davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Sind danach auch als angesprochene Verkehrskreise Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN), so ist allerdings nach zwischenzeitlich gefestigter ständiger Rechtsprechung auch davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Sind danach auch als angesprochene Verkehrskreise Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN), so ist allerdings nach zwischenzeitlich gefestigter ständiger Rechtsprechung auch davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn im Bereich der sich gegenüberstehenden gleichen Waren "pharmazeutische Erzeugnisse" der allerdings nicht ganz der natürlichen Silbengliederung entsprechende - Wortanfang "ATEM" sowohl nach der Registerlage als auch der tatsächlichen, glaubhaft gemachten Benutzung der Widerspruchsmarke für ein Atemwegstherapeutikum (Antiasthmatikum) eher kennzeichnungsschwach ist (vgl auch zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 144; BGH GRUR 1999, 241; 243 Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 23.01.2003 - 25 W (pat) 178/02
    Anhaltspunkte dafür das die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal die Marken mit Ausnahme einer klanglichen Übereinstimmung, die einen eher nur kennzeichnungsschwachen Bestandteil betrifft, keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung der Marken veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnte (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).
  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

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