Rechtsprechung
   BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32421
BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,32421)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,32421)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2018 - 26 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,32421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "YogiMerino/yogiMerino" - Zahlung einer Beschwerdegebühr bei Beschwerden mehrerer Markeninhaber - Zuordnung der entrichteten Gebühr - fehlende Auferlegung der Kosten des patentamtlichen Widerspruchsverfahrens trotz Löschung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BPatG, 05.07.2016 - 24 W (pat) 12/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "YogiMerino" - bösgläubige

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    Im Laufe des Widerspruchsverfahrens hat das Bundespatentgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 5. Juli 2016 (24 W (pat) 12/14) die Beschwerde des Widersprechenden gegen die mit Beschluss der Markenabteilung 3.4 des DPMA vom 19. November 2012 angeordnete Löschung seiner Marke "yogiMerino" (30 2011 013 372) wegen Bösgläubigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sowie gegen die Kostenentscheidung zu seinen Lasten zurückgewiesen und ihm die Kosten des Löschungsbeschwerdeverfahrens auferlegt.

    bbb) Die Markenstelle hat lediglich auf den bloßen Wegfall der Widerspruchsmarke infolge der Löschungsanordnung aufgrund des Beschlusses des BPatG vom 5. Juli 2016 (24 W (pat) 12/14) abgestellt und den Löschungsgrund der Bösgläubigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG gar nicht in ihre Überlegungen einbezogen.

    Auch wenn die Gründe des Beschlusses vom 5. Juli 2016 (24 W (pat) 12/14) nicht in Rechtskraft erwachsen, hätte sich die Markenstelle mit ihnen befassen und sie bei ihrer Kostenentscheidung berücksichtigen müssen.

  • BPatG, 07.11.2006 - 33 W (pat) 74/06
    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    aaa) Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei dem Beschluss der Markenstelle gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 MarkenG, keinem der Verfahrensbeteiligten Kosten aufzuerlegen oder zu erstatten, um die Ermessensentscheidung einer Verwaltungsbehörde handelt, die aufgrund des Rechtsgedankens des § 114 VwGO auf Ermessensfehler überprüft werden darf (BPatGE 34, 99, 103 ff. - WMB; 40, 229, 231 - LATOUR Nomen est Omen; 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; 33 W (pat) 74/06 - NetBank netgic; HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 10; Ingerl/ Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 4; v. Schultz/Donle, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 8), oder ob sie wegen des justizförmigen Verfahrens vor dem DPMA in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar ist (BPatG BlPMZ 1962, 46; BPatGE 10, 311, 312 - Choko Flakes/CHOCO-WACH; 46, 71, 73 - Token & Medaillen Manager; 25 W (pat) 4/01 - TACO BELL; 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; 30 W (pat) 94/11 - Gesundo/BIG gesund; 29 W (pat) 46/15 - NETZWERK JOKER; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 5, Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 71 Rdnr. 10; Kirchner, Mitt.

    Nur auf diese Weise werden wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse erzielt, da ansonsten der in einem Nebenverfahren Obsiegende durch die Belastung mit seinen eigenen Kosten letztlich gleichwohl einen wirtschaftlichen Schaden erleiden würde, was ihn von der Durchsetzung und der Verteidigung berechtigter Ansprüche abhalten könnte (BPatG 28 W (pat) 52/13; 33 W (pat) 74/06; BPatG 24 W (pat) 13/07; BPatG 27 W (pat) 68/02).

  • BPatG, 30.06.2009 - 24 W (pat) 37/07

    Zu den Widerspruchskosten bei bösgläubiger Markenanmeldung

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    Die Belastung des Widersprechenden mit den Verfahrenskosten ist auch als gerechtfertigt angesehen worden, wenn der Widerspruch aus einer bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldeten Marke erhoben worden ist (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

    Daher hat sie auch die bisherige patentgerichtliche Rechtsprechung außer Acht gelassen, wonach es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die Kosten des Widerspruchsverfahrens dem Widersprechenden aufzuerlegen, wenn er seine Marke bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldet hat (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

  • BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94
    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    Die Belastung des Widersprechenden mit den Verfahrenskosten ist auch als gerechtfertigt angesehen worden, wenn der Widerspruch aus einer bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldeten Marke erhoben worden ist (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

    Daher hat sie auch die bisherige patentgerichtliche Rechtsprechung außer Acht gelassen, wonach es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die Kosten des Widerspruchsverfahrens dem Widersprechenden aufzuerlegen, wenn er seine Marke bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldet hat (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    Hieraus ergibt sich, dass bei Einlegung einer Beschwerde von mehreren Personen die Gebühr entsprechend der Anzahl der Beschwerdeführer mehrfach zu entrichten ist (BGH GRUR 2015, 1255 Rdnr: 11 - Mauersteinsatz; Beschluss vom 28. März 2017 - X ZB 19/16 Rdnr. 9).

    Eine solche Zuordnung kommt beispielsweise in Betracht, wenn nur der Name eines Beteiligten auf dem Überweisungsformular oder der Einzugsermächtigung angegeben ist (BGH GRUR 2015, 1255 Rdnr. 18 - Mauersteinsatz).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung oder Unterbindung dieses Besitzstandes als Kennzeichen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/ Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung oder Unterbindung dieses Besitzstandes als Kennzeichen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/ Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung oder Unterbindung dieses Besitzstandes als Kennzeichen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/ Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).
  • BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06

    Markenumschreibung

    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung) zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können.
  • BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15
    Auszug aus BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
    aaa) Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei dem Beschluss der Markenstelle gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 MarkenG, keinem der Verfahrensbeteiligten Kosten aufzuerlegen oder zu erstatten, um die Ermessensentscheidung einer Verwaltungsbehörde handelt, die aufgrund des Rechtsgedankens des § 114 VwGO auf Ermessensfehler überprüft werden darf (BPatGE 34, 99, 103 ff. - WMB; 40, 229, 231 - LATOUR Nomen est Omen; 29 W (pat) 97/03 - SYLT/SYLT; 33 W (pat) 74/06 - NetBank netgic; HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 10; Ingerl/ Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 4; v. Schultz/Donle, MarkenR, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 8), oder ob sie wegen des justizförmigen Verfahrens vor dem DPMA in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar ist (BPatG BlPMZ 1962, 46; BPatGE 10, 311, 312 - Choko Flakes/CHOCO-WACH; 46, 71, 73 - Token & Medaillen Manager; 25 W (pat) 4/01 - TACO BELL; 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; 30 W (pat) 94/11 - Gesundo/BIG gesund; 29 W (pat) 46/15 - NETZWERK JOKER; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 3. Aufl., § 63 Rdnr. 5, Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 71 Rdnr. 10; Kirchner, Mitt.
  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 20/08

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Signalblau und Silber

  • BPatG, 09.02.2012 - 30 W (pat) 94/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gesundo/BIG gesund" - Widerspruch aus einer

  • BPatG, 04.05.2005 - 29 W (pat) 97/03
  • BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 68/02
  • BPatG, 24.03.2005 - 25 W (pat) 4/01
  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

  • BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94

    "Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren

  • BGH, 28.03.2017 - X ZB 19/16

    Patentbeschwerdeverfahren: Anfall der Beschwerdegebühr bei Beschwerde mehrerer

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - "mcpeople

  • BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 14/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SOLITUDE REVIVAL (Wort-Bild-Marke)/SOLITUDE

  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

  • BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
  • BPatG, 22.06.2016 - 24 W (pat) 47/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

  • BPatG, 14.12.2010 - 27 W (pat) 88/10

    fehlende Einzugsermächtigung - Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in

  • BPatG, 29.09.2015 - 24 W (pat) 87/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HAWK" - Auslegung als

  • BPatG, 30.11.1978 - 31 W (pat) 47/75
  • BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein

    Es müssen besondere Umstände hinzukommen, die dazu führen, dass der Beschwerdeführer durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung; 26 W (pat) 534/17 - YogiMerino/yogiMerino).
  • BPatG, 24.10.2022 - 26 W (pat) 39/21
    Besondere Umstände für eine Rückerstattung liegen beispielsweise vor, wenn die Beschwerdeführerin durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung; BPatG 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; 26 W (pat) 534/17 - YogiMerino/yogiMerino).
  • BPatG, 31.08.2023 - 28 W (pat) 12/23
    Es müssen besondere Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der Beschwerdeführer durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung; BPatG, Beschluss vom 24.09.2018, 26 W (pat) 534/17 - YogiMerino/yogiMerino).
  • BPatG, 01.02.2022 - 26 W (pat) 28/21
    Besondere Umstände für eine Rückerstattung liegen beispielsweise vor, wenn die Beschwerdeführerin durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung; 26 W (pat) 534/17 - YogiMerino/yogiMerino).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht