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   BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12   

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https://dejure.org/2015,17345
BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12 (https://dejure.org/2015,17345)
BPatG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12 (https://dejure.org/2015,17345)
BPatG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 29 W (pat) 532/12 (https://dejure.org/2015,17345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Mevida/MELVITA" - teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der veröffentlichten Wortmarke "Mevida" mit der prioritätsälteren Marke "MELVITA"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mevida/MELVITA" - teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mevida/MELVITA" - teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • BPatG, 31.01.2013 - 30 W (pat) 528/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KONZEPT DR. STUTE MITOZell (Wort-Bild-Marke)/MITOSYL

    Auszug aus BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12
    Dies gilt zwar weniger für Ärzte, die sich üblicherweise von Apotheken beliefern lassen, wohl aber für Heilpraktiker und Alternativmediziner sowie Vertreter der traditionellen chinesischen Medizin, die vielfach nur Rohstoffe oder Grundmaterialien beziehen und diese dann entsprechend der Diagnose dosieren, zusammenführen und zubereiten (BPatG, Beschluss vom 31.01.2013, 30 W (pat) 528/11).

    Insoweit besteht ohne Weiteres Ähnlichkeit dieser Dienstleistungen zu den Waren "produits vétérinaires" (BPatG, Beschluss vom 31.01.2013, 30 W (pat) 528/11).

    Die " Gesundheits- und Schönheitspflege für Tiere " ist ohne weiteres ähnlich zu den Widerspruchswaren "veterinärmedizinische Produkte" (vgl. auch hierzu BPatG 30 W (pat) 528/11).

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rn. 35 - Specsavers-Gruppe/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/ Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2008, 909 Rn. 13 - Pantogast; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rn. 35 - Specsavers-Gruppe/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/ Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2008, 909 Rn. 13 - Pantogast; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

  • BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE

    So gibt es, insbesondere im Bereich der Hautpflege immer mehr Überschneidungen bei der Anwendung von Arzneimitteln einerseits und Pflaster/Verbandmaterial andererseits, z. B. bei Präparaten mit dermatologischem Einschlag (vgl. BPatG, Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA).
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "T&D (Wort-Bildmarke)/TAD" - klangliche

    Darüber hinaus können sie selbst pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die zur kontrollierten Freisetzung und Aufnahme über die Haut bestimmt sind (vgl. BPatG, Beschl. v. 20.10.2005, 25 W (pat) 140/03 - Cosmo Life/COSMO; Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 248, mittlere Spalte).
  • BPatG, 28.10.2021 - 29 W (pat) 581/19
    Erfahrungsgemäß begegnen die allgemeinen Verkehrskreise aber allem, was mit Gesundheit und Schönheit zu tun hat - auch der ihrer Haustiere -, mit einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit (vgl. BPatG, Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA; Beschluss vom 11.03.2014, 29 W (pat) 533/13 - Verticur/VITACUR); beim Fachpublikum jedenfalls ist von einer erhöhten Aufmerksamkeit auszugehen.
  • BPatG, 01.02.2023 - 26 W (pat) 592/20
    Dies gilt auch für die Kollisionsprodukte der Klassen 3 und 5, die sich sowohl an den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Windsurfing Chiemsee) als auch an den Drogerie- und Sanitärfachhandel sowie an (Tier-)Arztpraxen und Apotheken richten, weil nicht nur der Fachverkehr, sondern auch der Durchschnittsverbraucher allem, was mit Gesundheit und Schönheit zu tun hat, eine gesteigerte Aufmerksamkeit widmet (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal; BPatG 26 W (pat) 41/19 - ORGANOSIL G5/G5; 29 W (pat) 581/19; HEALTHCAREX/Karex; 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA; 29 W (pat) 533/13 - Verticur/VITACUR).
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