Rechtsprechung
BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS e-line" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "PRIMUS e-line" für Waren auf dem Gebiet transportable Bauten im Hinblick auf das Erfordernis der hinreichenden Unterscheidungskraft; Maßstabb bei der Beurteilung des Vorliegens hinreichender Unterscheidungskraft nach der ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS e-line" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.
- BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 569 ff. - HOT m. w. N.). - EuGH, 20.10.2011 - C-344/10
Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat).
- BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine). - BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 589/10
Markenbeschwerdeverfahren - "greenLINE" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine). - BPatG, 07.08.2013 - 28 W (pat) 549/12
Markenbeschwerdeverfahren - "e-Scooter" - Freihaltungsbedürfnis - keine …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Wie die Markenstelle zutreffend festgestellt hat, wird der Buchstabe "e", wenn er einer Sachangabe vorangestellt ist, als Abkürzung mit der Bedeutung elektrisch, elektronisch" verstanden (BPatG 28 W (pat) 549/12 Beschluss vom 07.08.2013 - e-Scooter). - BPatG, 17.11.2011 - 30 W (pat) 515/10
Markenbeschwerdeverfahren - "nanoLine" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine). - BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11
Kaleido
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 546/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat).