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   BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12   

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BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12 (https://dejure.org/2014,6774)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12 (https://dejure.org/2014,6774)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2014 - 28 W (pat) 69/12 (https://dejure.org/2014,6774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "1 (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzhindernis der Freihaltebedürftigkeit und Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke und Bildmarke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "1 (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "1 (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 01.10.2003 - 28 W (pat) 72/03
    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Insbesondere den Grundzahlen kommt daher auf diesem Warengebiet eine besondere Aussagekraft zu (vgl. BPatG 28 W (pat) 72/03 - Zahl 1).

    Die Aufrechterhaltung eines freien Wettbewerbs erfordert es aber, für derartige Warenbereiche die Zuerkennung dieses Ausschließlichkeitsrechts an nur einen Mitbewerber zu verhindern (vgl. BPatG 28 W (pat) 72/03 - Zahl 1).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    b) Zahlen sind nicht von Haus aus schutzunfähig, vielmehr ist eine auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen bezogene "Einzelfallbeurteilung" geboten (EuGH GRUR Int 2011, 400 Rdnr. 29 - Zahl 1000; BGH GRUR 2002, 970, 971 - Zahl 1; BGH Mitt 2002 423, 425 - Zahl 6).

    Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, das ihnen jeweils zugrunde liegt, wobei es vor allem darum geht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 51 - Libertel; GRUR Int 2011, 400 Rdnr. 36 - Zahl 1000; BGH GRUR 2009 411 Rdnr. 7 - STREETBALL).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, das ihnen jeweils zugrunde liegt, wobei es vor allem darum geht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 51 - Libertel; GRUR Int 2011, 400 Rdnr. 36 - Zahl 1000; BGH GRUR 2009 411 Rdnr. 7 - STREETBALL).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, das ihnen jeweils zugrunde liegt, wobei es vor allem darum geht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 51 - Libertel; GRUR Int 2011, 400 Rdnr. 36 - Zahl 1000; BGH GRUR 2009 411 Rdnr. 7 - STREETBALL).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    b) Zahlen sind nicht von Haus aus schutzunfähig, vielmehr ist eine auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen bezogene "Einzelfallbeurteilung" geboten (EuGH GRUR Int 2011, 400 Rdnr. 29 - Zahl 1000; BGH GRUR 2002, 970, 971 - Zahl 1; BGH Mitt 2002 423, 425 - Zahl 6).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Dies wäre nur bei einer augenfälligen, von den üblichen Verkehrsgepflogenheiten abweichenden bildlichen Gestaltung der Fall (BGH GRUR 1995, 732, 734 - Füllkörper; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 385).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an den erforderlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen sind, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 69/12
    Zum anderen sind zwar etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BPatG, 28.11.2019 - 30 W (pat) 515/18
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die amtsseitig zitierte Rechtsprechung (BPatG 28 W (pat) 065/03 - "4"; 29 W (pat) 180/98 - "DAS ERSTE"; 28 W (pat) 69/12 - "1"), zumal diese Entscheidungen jeweils einen anderen Waren- und Dienstleistungszusammenhang betreffen.
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