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   BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11   

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https://dejure.org/2012,34679
BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,34679)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,34679)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 28 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,34679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "INTRABEAM" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwindung der Freihaltebedürftigkeit und der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortzeichens 30 2008 054 773.1 durch Verkehrsdurchsetzung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "INTRABEAM" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "INTRABEAM" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725, Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Maßgebliche Kriterien sind dabei nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 2006, 1022, Rdnr. 75 - Wicklerform; GRUR 2002, 804, Rdnr. 60 - Philips; a. a. O., Rdnr. 51 - Chiemsee).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Handelt es sich bei dem Zeichen um einen Begriff, der das Produkt seiner Gattung nach glatt beschreibt, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verkehrsdurchsetzung und damit ein Bedeutungswandel erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad in Betracht (BGH GRUR 2006, 760, Rdnr. 20f. - LOTTO).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725, Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Allerdings dürfen die Voraussetzungen für eine Verkehrsdurchsetzung nicht so hoch angesiedelt werden, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis von vornherein ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2009, 669-672 - Post II, Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, 2012, § 8 Rdnr. 520).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Dabei kann für die Feststellung des im Einzelfall erforderlichen Durchsetzungsgrades nicht von festen Prozentsätzen ausgegangen werden, auch wenn - sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen - die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung nicht unterhalb von 50% angesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 27.09.2012 - 28 W (pat) 22/11
    Maßgebliche Kriterien sind dabei nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 2006, 1022, Rdnr. 75 - Wicklerform; GRUR 2002, 804, Rdnr. 60 - Philips; a. a. O., Rdnr. 51 - Chiemsee).
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