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   BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17   

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https://dejure.org/2018,40934
BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17 (https://dejure.org/2018,40934)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17 (https://dejure.org/2018,40934)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 25 W (pat) 560/17 (https://dejure.org/2018,40934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAVALLO CLASSICO (Wort-Bild-Marke)/Cavallo (Unionsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur undifferenziert erhobenen Einrede mangelnder Benutzung - Auswirkungen - rechtserhaltende Benutzung - nicht ausreichende Glaubhaftmachung - kein Erfolg des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286, 288 - Yosaya/YOSOI; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren (vgl. EuGH GRUR 2003, 425 Rn. 38 - Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584 Rn. 70 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2014, 662 Rn. 12 - Probiotik; GRUR 2013, 925 Rn. 38 - VOODOO).
  • BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11

    Yosaja / YOSOI - Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" -

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286, 288 - Yosaya/YOSOI; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "appix/APPIT (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 28.06.2013 - 29 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZEUS-RENTENSCHUTZBRIEF/DRSB DEUTSCHER

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 27.01.2022 - 25 W (pat) 30/20
    Ohne entsprechende Angaben kann jedoch nicht geprüft werden, ob der Umfang der Benutzung geeignet ist, eine ernsthafte Benutzung der Marke glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung: BPatG 25 W (pat) 560/17; 29 W (pat) 41/17; 29 W (pat) 528/18 und 26 W (pat) 543/20; die Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
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