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   BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07   

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https://dejure.org/2011,35185
BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2011,35185)
BPatG, Entscheidung vom 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2011,35185)
BPatG, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 10 W (pat) 28/07 (https://dejure.org/2011,35185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 Nr 2 PatG, § 79 Abs 3 Nr 2 PatG, § 123 Abs 2 S 1 PatG, Art II § 3 Abs 1 S 1 IntPatÜbkG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Feuerlöschdüse (europäisches Patent)" - Wiedereinsetzungsantrag in die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung der Patentschrift und zur Zahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der Patentschrift - Unterzeichnung eines ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Feuerlöschdüse (europäisches Patent)" - Wiedereinsetzungsantrag in die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung der Patentschrift und zur Zahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der Patentschrift - Unterzeichnung eines ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Feuerlöschdüse (europäisches Patent)" - Wiedereinsetzungsantrag in die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung der Patentschrift und zur Zahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der Patentschrift - Unterzeichnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 176/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterrichtung über den Inhalt einer gerichtlichen

    Auszug aus BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07
    Es besteht beim Ausbleiben einer Antwort grundsätzlich auch keine Nachfragepflicht des Vertreters (vgl. BPatGE 13, 87, 94; zum Zivilprozess BGH NJW 2006, 2779).
  • BPatG, 17.12.2009 - 10 W (pat) 47/06
    Auszug aus BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07
    In Fällen, in denen ein Vertreter nicht mit der Einzahlung der Jahresgebühren beauftragt ist, genügt er nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt 10 W (pat) 47/06 vom 17. Dezember 2009; 10 W (pat) 47/05 vom 22. Februar 2007, jeweils vollständig veröffentlicht in juris; BPatGE 13, 87, 93/94) seiner anwaltlichen Sorgfaltspflicht dadurch, dass er den Anmelder/Patentinhaber über die Notwendigkeit und die Frist der Gebührenzahlung sowie auf die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zahlung hinweist; er muss nicht selbst die Zahlung bewirken oder die Frist hierfür überwachen.
  • BPatG, 22.02.2007 - 10 W (pat) 47/05
    Auszug aus BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07
    In Fällen, in denen ein Vertreter nicht mit der Einzahlung der Jahresgebühren beauftragt ist, genügt er nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt 10 W (pat) 47/06 vom 17. Dezember 2009; 10 W (pat) 47/05 vom 22. Februar 2007, jeweils vollständig veröffentlicht in juris; BPatGE 13, 87, 93/94) seiner anwaltlichen Sorgfaltspflicht dadurch, dass er den Anmelder/Patentinhaber über die Notwendigkeit und die Frist der Gebührenzahlung sowie auf die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zahlung hinweist; er muss nicht selbst die Zahlung bewirken oder die Frist hierfür überwachen.
  • BPatG, 28.03.2022 - 7 W (pat) 19/20
    Diese Kanzlei habe dadurch, dass sie die amtliche Mitteilung vom 5. April 2019 nicht an die Patentinhaber weitergeleitet habe, ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflicht nicht genügt (unter Verweis auf BPatGE 13, 87, 93f; BPatG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - 10 W (pat) 28/07, und vom 17. Dezember 2009 - 10 W (pat) 47/06).
  • BPatG, 17.05.2018 - 7 W (pat) 16/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Novel Organoleptic Compound (europäisches Patent)" -

    Eine frühere Kenntnis ihrer Vertreter in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich, die keinen Auftrag zur Überwachung und Zahlung der Jahresgebühren hatten, kann der Patentinhaberin nicht zugerechnet werden (BPatGE 13, 87, 88; BPatG, Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2011 - 10 W (pat) 28/07, veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 28.08.2013 - 10 W (pat) 20/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zur Abdichtung von Kabeln, Leitungen

    Dies gilt aber im Falle versäumter Jahresgebührenzahlungen nicht für den Vertreter, der nicht mit der Überwachung und Zahlung von Jahresgebühren beauftragt ist (vgl. Benkard, PatG, 10. Aufl., § 123 Rn. 54; BPatGE 13, 87, 91; zuletzt Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2011, 10 W (pat) 28/07, juris Tz. 17, und vom 11. Oktober 2012, 10 W (pat) 16/10, juris Tz. 10).
  • BPatG, 11.10.2012 - 10 W (pat) 16/10

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung

    In gegenteiliger Weise ist die Rechtslage aber dann zu beurteilen, wenn - wie hier - der Vertreter nicht mit der Überwachung und Zahlung von Jahresgebühren beauftragt ist (vgl. Benkard, PatG, 10. Aufl., § 123 Rn. 54; BPatGE 13, 87, 91 f.; Senatsbeschluss vom 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07 -).
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