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   BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99   

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BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99 (https://dejure.org/2002,11430)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99 (https://dejure.org/2002,11430)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 27 W (pat) 257/99 (https://dejure.org/2002,11430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber im Gebrauch des Buchstabens "E", sei es in einer von der angemeldeten Form nicht mehr gedeckten Schrifttype, in einer unter Umständen zu einem Bedeutungswandel führenden Kleinschreibung (vgl dazu BPatG GRUR 2000, 897, 900 - CC 1000/Cec) oder im Rahmen eines die Bedeutung des "E" verändernden Textzusammenhangs, zB E-Werk oder E-Generator, ist in späteren Verfahrensabschnitten durch eine den Schutzumfang des Einzelbuchstabens sachgerecht beschränkende Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl auch BGH GRUR 1999, 988, 992 - HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1054, 1056 - Farbmarke violettfarben).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Wie der Bundesgerichtshof in der "K"-Entscheidung (GRUR 2001, 161) ausgeführt und in der "Zahl 1"- Entscheidung (MarkenR 2002, 291) erneut bekräftigt hat, ist es nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf ein vermutetes generelles Freihaltungsinteresse der Allgemeinheit an Buchstaben und Zahlen erhöhte Anforderungen an die Beurteilung der Unterscheidungskraft zu stellen und diese insbesondere dann grundsätzlich zu verneinen, wenn ein Einzelbuchstabe oder eine Einzelzahl als reine Wortmarke beansprucht wird.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber im Gebrauch des Buchstabens "E", sei es in einer von der angemeldeten Form nicht mehr gedeckten Schrifttype, in einer unter Umständen zu einem Bedeutungswandel führenden Kleinschreibung (vgl dazu BPatG GRUR 2000, 897, 900 - CC 1000/Cec) oder im Rahmen eines die Bedeutung des "E" verändernden Textzusammenhangs, zB E-Werk oder E-Generator, ist in späteren Verfahrensabschnitten durch eine den Schutzumfang des Einzelbuchstabens sachgerecht beschränkende Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl auch BGH GRUR 1999, 988, 992 - HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1054, 1056 - Farbmarke violettfarben).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Dasselbe gilt für die Kurzform "E" als Hinweis auf Vorgänge bzw Tätigkeiten, die auf elektronischem Wege oder über das Internet durchgeführt werden, zB E-Commerce, E-Business, E-Mail, E-Procurement (vgl auch BGH GRUR 1997, 627, 628 - à la carte; GRUR 2002, 68 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 26.03.2001 - 30 W (pat) 52/01

    Fehlende Unterscheidungskraft eines einzelnen Buchstaben bei abstrakter

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des 30. Senats vom 13. Juli 2001 (30 W (pat) 52/01 - zur Veröffentlichung bestimmt) zugrundeliegenden Buchstaben "K" (BGH GRUR 2000, 161), der nach den dortigen tatrichterlichen Feststellungen auch bei Verwendung ohne weitere - an sich übliche - Zusätze jeweils nur einen einzigen, andere Deutungen ausschließenden beschreibenden Sinngehalt in bezug auf die beanspruchten einzelnen Bauelemente nahelegt und aus diesem Grund für einen Teil der Waren als nicht unterscheidungskräftige und freihaltungsbedürftige Angabe erachtet worden ist.
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Dasselbe gilt für die Kurzform "E" als Hinweis auf Vorgänge bzw Tätigkeiten, die auf elektronischem Wege oder über das Internet durchgeführt werden, zB E-Commerce, E-Business, E-Mail, E-Procurement (vgl auch BGH GRUR 1997, 627, 628 - à la carte; GRUR 2002, 68 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    c) Nach den Ermittlungen des Senats (zB Katalog Windkraftanlagen Markt 2001 mit technischen Daten von mehr als 200 Windkraftanlagentypen; ferner www.windmesse.de/windpowerenertec/welcome.html) ist es im Bereich der Windkraftanlagen und deren Teilen - hier: Türme, Generatoren, Steuerungsschaltungen, Meß-, Signal- und Kontrollinstrumente, Frequenzumrichter, Rotorblätter und Rotoren - auch nicht üblich, den Einzelbuchstaben "E" oder überhaupt Einzelbuchstaben als Typen-, Serien- oder Modellbezeichnungen mit beschreibender Bedeutung zu verwenden, wie dies etwa im KFZ-Bereich der Fall ist, wo Buchstaben und Buchstabenkombinationen dem Verkehr konkrete Sachinformationen über bestimmte technische Daten vermitteln und aufgrund dieser Gepflogenheiten in der Regel nicht als Unternehmenskennzeichen angesehen werden (vgl Teplitzki, Kombinationen beschreibender Buchstaben als Marken für Kraftfahrzeuge und deren Teile, WRP 1999, 461 ff; ferner BPatGE 44, 77- ATM).
  • BPatG, 02.12.1999 - 25 W (pat) 9/99
    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
    Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber im Gebrauch des Buchstabens "E", sei es in einer von der angemeldeten Form nicht mehr gedeckten Schrifttype, in einer unter Umständen zu einem Bedeutungswandel führenden Kleinschreibung (vgl dazu BPatG GRUR 2000, 897, 900 - CC 1000/Cec) oder im Rahmen eines die Bedeutung des "E" verändernden Textzusammenhangs, zB E-Werk oder E-Generator, ist in späteren Verfahrensabschnitten durch eine den Schutzumfang des Einzelbuchstabens sachgerecht beschränkende Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl auch BGH GRUR 1999, 988, 992 - HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1054, 1056 - Farbmarke violettfarben).
  • BPatG, 18.04.2018 - 28 W (pat) 37/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "M" - Unterscheidungskraft -

    So stehen die Buchstabenkombinationen in Verbindung mit den von ihnen repräsentierten Begriffen wie etwa "DMV" - "Deutscher Motorsport Verband" (vgl. Anlage AS 1), "MCN" - "Motorsport Club Nürnberg" (vgl. Anlage AS 2) oder "EMS" - "ESSEN MOTOR SHOW" (vgl. auch BPatG, GRUR 2003, 347 - Buchstabe E).
  • BPatG, 26.04.2008 - 32 W (pat) 116/06
    Vielmehr sind Einzelbuchstaben nach der Rechtsprechung hinsichtlich Unterscheidungskraft und beschreibender Bedeutung nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie jede andere Wortmarke (vgl. BGH GRUR 2003, 343 - Buchstabe "Z"; GRUR 2001, 161 - Buchstabe "K"; BPatG GRUR 2003, 345 - Buchstabe "K"; GRUR 2003, 347 - Buchstabe "E").
  • BPatG, 15.11.2005 - 27 W (pat) 1/05
    Fehlt es an einem beschreibenden Inhalt des Buchstabens, kommt eine Verneinung jeglicher Unterscheidungskraft nicht in Betracht (vgl BGH aaO; BPatGE 46, 82 = GRUR 2003, 347 - Buchstabe "E").
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