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   BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B   

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https://dejure.org/2019,22510
BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B (https://dejure.org/2019,22510)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B (https://dejure.org/2019,22510)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - B 9 SB 19/19 B (https://dejure.org/2019,22510)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    -Feststellung - Herabsetzung des Grades der Behinderung - kritische Äußerungen des Gerichts zu Unstimmigkeiten eines Gutachtens - Beweisantrag auf Einholung einer ergänzenden Stellungnahme oder Antrag auf Schriftsatznachlass - Darlegungsanforderungen

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Behauptete fehlerhafte Sachaufklärung; Keine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - mündliche Verhandlung - Erörterung des Sach- und Streitstands - keine Hinweispflicht des Gerichts auf voraussichtliche Beweiswürdigung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Herabsetzung des Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 19/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B
    Deshalb gibt es auch keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (Senatsbeschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 19/18 B - Juris RdNr 7 mwN) .

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 27.8.2018, aaO) .

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B
    Sofern die Klägerin insoweit noch offene Fragen behauptet, so hat sie weder erläuterungsbedürftige Punkte im Rahmen ihres Fragerechts nach §§ 116 S 2, 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO noch den Antrag auf Anhörung des Sachverständigen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO vorgetragen (vgl hierzu insgesamt Senatsbeschlüsse vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - Juris RdNr 12 ff und vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 13 ff, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B
    Sofern die Klägerin insoweit noch offene Fragen behauptet, so hat sie weder erläuterungsbedürftige Punkte im Rahmen ihres Fragerechts nach §§ 116 S 2, 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO noch den Antrag auf Anhörung des Sachverständigen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO vorgetragen (vgl hierzu insgesamt Senatsbeschlüsse vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - Juris RdNr 12 ff und vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 13 ff, jeweils mwN) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B
    Soweit die Klägerin rügt, das LSG hätte im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen Dr. M. einholen müssen, kann sie sich schon deshalb nicht auf den Verfahrensfehler einer unterlassenen Sachaufklärung mit Erfolg berufen, weil sie keinen bis zuletzt in der mündlichen Verhandlung des LSG vom 6.2.2019 zu Protokoll aufrechterhaltenen Beweisantrag benannt hat, den das LSG übergangen haben könnte (zu den Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge s hierzu allgemein Senatsbeschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 16.11.2018 - B 9 V 26/18 B

    Beschädigtenversorgung nach dem IfSG

    Auszug aus BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B
    Deshalb ist es für die Frage der Zulassung zur Revision unerheblich, dass die Klägerin mit der Auswertung und Würdigung der vorliegenden Arztberichte und Sachverständigengutachten durch das Berufungsgericht nicht einverstanden ist (vgl Senatsbeschluss vom 16.11.2018 - B 9 V 26/18 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 05.11.2020 - B 9 SB 34/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6 mwN).

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6; Senatsurteil vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - juris RdNr 26) .

  • BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B

    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als

    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - juris RdNr 26) .

  • BSG, 24.02.2020 - B 14 AS 131/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Deshalb gibt es auch keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; vgl nur BSG vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - RdNr 6) , solange nicht das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte, was der Beschwerde nicht substantiiert zu entnehmen ist.
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