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   BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B   

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BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B (https://dejure.org/2021,41606)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B (https://dejure.org/2021,41606)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2021 - B 5 R 155/21 B (https://dejure.org/2021,41606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen voller Erwerbsminderung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 126/03 B

    Eröffnung der mündlichen Verhandlung - angemessene Wartefrist bei angekündigtem

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Hat ein Beteiligter hingegen seine Teilnahme angekündigt, ist die mündliche Verhandlung in aller Regel erst nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist zu eröffnen (nach BSG Beschluss vom 31.3.2004 - B 4 RA 126/03 B - SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 RdNr 9 = juris RdNr 8: mindestens 15 Minuten).

    Zudem ist nicht dargetan, inwiefern aus dem Vorgehen des LSG eine Gehörsverletzung folge (vgl dazu, dass sich die Dauer einer mündlichen Verhandlung an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren hat, BSG Beschluss vom 29.7.2019 - B 13 R 249/17 B - juris RdNr 12; aber auch dazu, dass eine ordnungsgemäße mündliche Verhandlung mit anschließender geheimer Beratung und Beschlussfassung einer gewissen Zeit bedarf, BSG Beschluss vom 31.3.2004 - B 4 RA 126/03 B - SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 RdNr 4).

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 SB 31/98 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Zwar kann die Gewährung rechtlichen Gehörs unter bestimmten Umständen auch ohne ausdrücklichen Antrag die Vertagung eines bereits begonnenen Termins erfordern (vgl BSG Beschluss vom 9.12.1998 - B 9 SB 31/98 B - juris RdNr 17; Neumann in Hennig, SGG, Stand: Juni 2015, § 62 RdNr 80 ff).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Die Beteiligten erhalten dadurch die Möglichkeit, sich auch dort mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl zu diesem Aspekt des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör BVerfG Beschluss vom 11.2.1987 - 1 BvR 475/85 - BVerfGE 74, 228, RdNr 24 mwN).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es, den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt sowie zu den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkten vor Erlass der Entscheidung zu äußern (aus jüngerer Zeit zB BVerfG Beschluss vom 8.12.2020 - 1 BvR 117/16 - juris RdNr 12 mwN).
  • BSG, 20.04.2021 - B 5 R 18/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Liegt ein erheblicher Grund für eine Terminänderung iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 202 SGG vor und wird diese ordnungsgemäß beantragt, begründet dies auch unter Beachtung des allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminaufhebung oder -verlegung oder zur Vertagung einer bereits begonnen Verhandlung (stRspr; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 20.4.2021 - B 5 R 18/21 B - juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Findet eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht des Beteiligten zur Äußerung in dieser Verhandlung (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BFH, 09.05.2005 - VI B 187/04

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Erscheint ein Beteiligter nicht zu diesem Zeitpunkt und hat das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, ob und wann mit einem Erscheinen zu rechnen ist, liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl sofort die mündliche Verhandlung eröffnet oder noch eine gewisse Zeit abwartet (vgl BVerwG Beschluss vom 10.7.1985 - 2 B 43/85 - juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 9.5.2005 - VI B 187/04 - juris RdNr 5; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 6b mwN).
  • BFH, 14.10.2015 - V B 49/15

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Dieser Pflicht des Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs entspricht die Obliegenheit der Beteiligten, im Zeitpunkt des festgesetzten Termins bei Gericht zu erscheinen (vgl BFH Beschluss vom 14.10.2015 - V B 49/15 - juris RdNr 6).
  • BSG, 04.03.2021 - B 5 R 308/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Wiederaufnahme eines Berufungsverfahrens;

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Die darin liegende Rüge, die angegriffene Entscheidung sei inhaltlich unrichtig, vermag eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache von vornherein nicht zu begründen (vgl aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 4.3.2021 - B 5 R 308/20 B - juris RdNr 7).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B
    Erscheint ein Beteiligter nicht zu diesem Zeitpunkt und hat das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, ob und wann mit einem Erscheinen zu rechnen ist, liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl sofort die mündliche Verhandlung eröffnet oder noch eine gewisse Zeit abwartet (vgl BVerwG Beschluss vom 10.7.1985 - 2 B 43/85 - juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 9.5.2005 - VI B 187/04 - juris RdNr 5; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 6b mwN).
  • BSG, 24.06.2021 - B 5 RE 6/21 B

    Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nach Zulassung als

  • BSG, 29.07.2019 - B 13 R 249/17 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auf den dem Vorbringen der Klägerin zugrunde liegenden Vorwurf, das angegriffene Urteil sei inhaltlich unrichtig, kann die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht gestützt werden (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 11.6.2021 - B 13 R 7/21 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 1.9.2021 - B 5 R 155/21 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 26.04.2023 - B 9 SB 33/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Hat ein Beteiligter hingegen seine Teilnahme angekündigt, ist die mündliche Verhandlung in aller Regel erst nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist zu eröffnen (BSG Beschluss vom 1.9.2021 - B 5 R 155/21 B - juris RdNr 10; vgl BSG Beschluss vom 31.3.2004 - B 4 RA 126/03 B - SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 RdNr 9 = juris RdNr 8) .
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