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   BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B   

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BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B (https://dejure.org/2015,47071)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B (https://dejure.org/2015,47071)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - B 9 V 12/15 B (https://dejure.org/2015,47071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 73 Abs 6 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 128 Abs 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - rechtliche Erfahrung - bisherige Prozessführung - Vertagungsantrag - gerichtliches Ermessen bei ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - rechtliche Erfahrung - bisherige Prozessführung - Vertagungsantrag - gerichtliches Ermessen bei ...

  • ra.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 2/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Auch dieses Urteil ist auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin vom BSG wegen Verfahrensmängeln (Gehörsverstoß und unzureichende Sachaufklärung) aufgehoben und die Sache 2010 erneut - zum vierten Mal - an das LSG zurückverwiesen worden (Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris) .

    Sie hat ua zur letzten Zurückverweisung der Sache an das LSG geführt, weil der Senat in anderer Zusammensetzung die Annahme des LSG, der Beschädigte sei funktional von seiner Tochter, der Klägerin, vertreten worden, als überraschend eingestuft und deshalb eine Gehörsverletzung bejaht hatte (Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris) .

    Die vom LSG auf der beschriebenen konkreten Tatsachengrundlage am 21.1.2015 durchgeführte Erörterung unterscheidet sich maßgeblich von derjenigen im vorangegangenen Teil des Berufungsverfahrens, das in das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 9 VH 2/10 B gemündet war.

    Dort hatte der Senat die Zurückverweisung darauf gestützt, das Berufungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2010 nicht einmal angedeutet, von seiner Beurteilung in einer früheren Entscheidung abweichen zu wollen, geschweige denn eine solche Möglichkeit erörtert (vgl Senat Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 2/10 B - Juris RdNr 13) .

    Im Verfahren B 9 VH 2/10 B hat er damit sogar den Grundstein für eine Zurückverweisung an das LSG wegen dessen Verletzung der Amtsermittlungspflicht gelegt.

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.2.2001 - 2 BvR 1384/99 - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .

    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und Tatsachenwertungen von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

    Andererseits setzt eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.2.2001 - 2 BvR 1384/99 - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .

    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und Tatsachenwertungen von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

    Andererseits setzt eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Der Antrag führte ua zur Feststellung eines Grads der Behinderung von 100 sowie der Merkzeichen "B", "aG", "H" und "RF" (Bescheid vom 24.11.1986) ; zugleich war er als auf Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen und damit auf höhere Versorgungsleistungen gerichtet auszulegen (BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 4) .

    Die dagegen erhobene Revision der Klägerin führte 2008 zur dritten (teilweisen) Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG (BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 4) .

    Diesen rechtlichen Ausgangspunkt hat das LSG zutreffend den vorangegangenen Senatsentscheidungen entnommen (vgl etwa Senat Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 4 RdNr 61 ff mwN) .

  • LSG Berlin, 15.04.2003 - L 13 VH 7/94
    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Im wieder eröffneten Berufungsverfahren lehnte das LSG die geltend gemachten Ansprüche auf Witwenrente, hilfsweise Witwenbeihilfe, sowie - im Wege des Überprüfungsverfahrens - auf höhere Beschädigtenversorgung erneut ab (Urteil vom 15.4.2003 - L 13 VH 7/94 W 00-11) .

    Das LSG verurteilte das beklagte Land hierauf, Hinterbliebenenrente für die Zeit vom 1.12.1987 bis zum 31.5.1994 (Todesmonat der Ehefrau des Beschädigten) zu gewähren und die Ausgangsbescheide von 1957 und 1961 über die Feststellung von Schädigungsfolgen zu ändern (Teilurteil vom 29.8.2006 - L 13 VH 7/94 W 04-11) .

    § 48 Abs. 4 SGB X iVm § 44 Abs. 4 SGB X begrenze die rückwirkende Leistungsgewährung auf vier Jahre (Endurteil vom 26.6.2007 - L 13 VH 7/94 W 04-11).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.2.2001 - 2 BvR 1384/99 - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .

    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - Juris) zu wahren, darf das Gericht deshalb seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f; vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 62 RdNr 8a, 8b mwN).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und Tatsachenwertungen von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

    Andererseits setzt eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und Tatsachenwertungen von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

    Andererseits setzt eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - Juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ; 66, 116 ; 74, 1 ) .

  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Wann dieses Äußerungsrecht eine Vertagung nach § 227 Abs. 1 S 1 ZPO erzwingt und das von der Vorschrift grundsätzlich eröffnete Ermessen - "kann" - auf null reduziert (vgl BVerfG Beschluss vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - Juris RdNr 30 mwN) richtet sich dabei nach dem Gegenstand der Beweisaufnahme und den sonstigen Umständen des Einzelfalls.
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
    Die - von der Klägerin zu Recht immer wieder beanstandete - bereits in diesem Zeitpunkt erheblich überlange Verfahrenslaufzeit und das daraus folgende Gebot der Prozessbeschleunigung (vgl BSG Urteil vom 12.2.2015 - B 10 ÜG 7/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 10 RdNr 38 mwN) sprachen vielmehr maßgeblich gegen eine Vertagung des nunmehr aus Sicht des LSG entscheidungsreifen Rechtsstreits.
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99

    Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 441/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch angemessene Äußerungsfrist zu einem

  • BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision -

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch übergangenen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13
  • BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C

    Unzulässigkeit einer zweckwidrigen Anhörungsrüge - Geltendmachung der

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2015 - B 9 V 12/15 B - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Die Klägerin begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin (SG) unter den Aktenzeichen S 48 Vh 114/88, S 48 Vh 124/88, S 43/48 Vh 114/88 und S 45 Vh 180/93 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin bzw. Berlin-Brandenburg (LSG) unter den Aktenzeichen L 11 Vh 7/94, L 13 Vh 7/94, L 13 VH 7/94 W00, L 13 VH 7/94 W04, L 13 VH 79/08, L 13 VH 2/11 ZVW sowie L 13 VH 5/13 geführten Verfahrens, das derzeit beim Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 9 V 12/15 B anhängig ist.

    Diese hat inzwischen beim BSG Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, die dort unter dem Aktenzeichen B 9 V 12/15 B anhängig ist.

  • LSG Hessen, 22.09.2016 - L 1 VE 7/12

    Opferentschädigung; Höhe des Grades einer Schädigung; Schädigungsfolgen und

    Die von dem Kläger immer wieder beanstandete Verfahrenslaufzeit und das grundsätzliche Gebot der Prozessbeschleunigung sprachen zudem gegen eine Vertagung des Rechtsstreits (Bundessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015, B 9 V 12/15 B - juris -).
  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 1/19 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens

    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) zu wahren, darf das Gericht deshalb seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 9.1.2019 - B 13 R 170/17 B - juris RdNr 8, jeweils mwN).
  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 1 KR 291/15

    Beitragsbemessung in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

    Die von dem Kläger immer wieder beanstandete Verfahrenslaufzeit und das grundsätzliche Gebot der Prozessbeschleunigung sprachen gegen eine Vertagung des Rechtsstreits (Bundessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015, B 9 V 12/15 B - juris -).
  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 6/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Um das rechtliche Gehör zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Beweisergebnisse stützen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; dazu auch BVerfGE 86, 133, 144 f; BSG Beschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B).
  • BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris) zu wahren, darf das Gericht deshalb seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B

    Voraussetzungen die Zuerkennung des Merkzeichens aG

    Um diesen Anspruch und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 26.08.2019 - B 9 V 6/19 B

    Beschädigtenrente nach körperlichen Misshandlungen während rechtsstaatswidriger

    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör nach § 62 SGG, Art. 103 GG und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - Juris) zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - Juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 19.08.2021 - B 10 ÜG 11/20 B

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer; Verfahrensrüge im

    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 1 KR 73/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung aber nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B -juris RdNr 20 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 7 AS 1282/20

    Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die

  • BSG, 11.02.2020 - B 9 SB 49/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung und Zuerkennung des Merkzeichens G

  • BSG, 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.06.2020 - B 9 V 54/19 B

    Gewährung eines höheren Berufsschadensausgleichs

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 5/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 4/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 19.09.2022 - B 10 EG 3/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 02.02.2021 - B 10 EG 8/20 B

    Anspruch auf Elterngeld

  • BSG, 21.04.2020 - B 1 KR 73/19 B

    Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie wegen einer posttraumatischen

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 7/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 2/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 06.03.2019 - B 10 EG 3/22 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 71/16
  • BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B

    Leistungen der Opferentschädigung für die Folgen eines behaupteten Überfalls

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 8/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 15.03.2018 - B 9 V 7/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 06.07.2016 - B 9 V 10/16 B
  • BSG, 10.06.2022 - B 9 V 33/21 B

    Entschädigung nach dem OEG wegen einer bei einer Schlägerei erlittenen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 59/14
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