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   BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S   

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https://dejure.org/2017,18284
BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S (https://dejure.org/2017,18284)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S (https://dejure.org/2017,18284)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - B 4 SF 3/17 S (https://dejure.org/2017,18284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 Nr 5 SGG, § 58 Abs 2 SGG, § 57 Abs 1 S 1 SGG, § 74 SGG, § 60 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsbestimmung - örtliche Zuständigkeit - ehemalige Bedarfsgemeinschaft - individuelle Geltendmachung von Ansprüchen - Zuständigkeit mehrerer Gerichte

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bedarfsgemeinschaft; Fehlende örtliche Zuständigkeit; Anforderungen an eine Zuständigkeitsbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsbestimmung - örtliche Zuständigkeit - ehemalige Bedarfsgemeinschaft - individuelle Geltendmachung von Ansprüchen - Zuständigkeit mehrerer Gerichte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Zuständigkeitsbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Zuständigkeitsbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsbestimmung - örtliche Zuständigkeit - ehemalige Bedarfsgemeinschaft - individuelle Geltendmachung von Ansprüchen - Zuständigkeit mehrerer Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Dresden - S 52 AS 4045/16
  • SG Hildesheim - 26 AS 1291/16
  • SG Leipzig - 21 AS 2635/16
  • BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 879
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Allerdings bleibt Inhaber des Individualanspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, einschließlich des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung, derjenige, bei dem der notwendige Bedarf in eigener Person vorliegt (grundlegend BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 12) , weshalb die Ansprüche auch gerichtlich individuell zu verfolgen sind.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Das BSG geht daher davon aus, dass regelmäßig ein Vorgehen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gegen belastende Bescheide angezeigt ist und eine Konstellation der zulässigen subjektiven Klagehäufung gegeben ist (§ 74 SGG iVm § 60 ZPO; BSG vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R - BSGE 102, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 10, RdNr 14) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 12 SF 8/08 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts bei

    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Insofern muss eine örtliche Zuständigkeit nach den §§ 57 bis 57b SGG oder nach einer anderen, die Zuständigkeit regelnden Norm fehlen (BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 8 RdNr 5) .
  • BSG, 25.08.2003 - B 7 SF 14/03 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Insofern muss eine örtliche Zuständigkeit nach den §§ 57 bis 57b SGG oder nach einer anderen, die Zuständigkeit regelnden Norm fehlen (BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 58 Nr. 8 RdNr 5) .
  • BSG, 22.12.2015 - B 4 SF 9/15 S
    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Der Senat hat daher bereits - in Abkehr von der von den Klägern zitierten Entscheidung vom 22.12.2015 (B 4 SF 9/15 S) - betont, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegen, wenn das bereits mit der Sache befasste Gericht die Verfahren trennen (will) und von sich aus das zuständige Gericht zum Zwecke der Verweisung bestimmen kann (vgl BSG Beschluss vom 5.8.2016 - B 4 SF 27/16 S) .
  • BSG, 05.08.2016 - B 4 SF 27/16 S
    Auszug aus BSG, 03.05.2017 - B 4 SF 3/17 S
    Der Senat hat daher bereits - in Abkehr von der von den Klägern zitierten Entscheidung vom 22.12.2015 (B 4 SF 9/15 S) - betont, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegen, wenn das bereits mit der Sache befasste Gericht die Verfahren trennen (will) und von sich aus das zuständige Gericht zum Zwecke der Verweisung bestimmen kann (vgl BSG Beschluss vom 5.8.2016 - B 4 SF 27/16 S) .
  • LSG Hessen, 22.06.2022 - L 4 SO 12/19
    Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausgeht, dass er in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Frau verbunden ist, ändert diese rechtliche Konstruktion nichts an dem Umstand, dass auch das SGB II ausschließlich Individualansprüche der einzelnen Leistungsberechtigten normiert (siehe zuletzt BSG, Beschluss vom 3. Mai 2007 - B 4 SF 3/17 S).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - L 32 AS 505/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Sie müssen deshalb von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft individuell verfolgt werden und können etwa auch dazu führen, dass für Klagen verschiedener Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterschiedliche SG örtlich zuständig werden (s. BSG, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - B 4 SF 3/17 S - und vom 27. Mai 2021 - B 11 SF 8/21 S -).
  • BSG, 27.05.2021 - B 11 SF 8/21 S

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das BSG ; Ansprüche von

    Der Senat hat daher bereits betont, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegen, wenn das bereits mit der Sache befasste Gericht die Verfahren trennen (will) und von sich aus das zuständige Gericht zum Zwecke der Verweisung bestimmen kann (vgl BSG vom 5.8.2016 - B 4 SF 27/16 S; vgl auch BSG vom 3.5.2017 - B 4 SF 3/17 S) .
  • BSG, 19.05.2021 - B 11 SF 6/21 S

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das BSG ; Ansprüche von

    Der Senat hat daher bereits betont, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG in Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegen, wenn das bereits mit der Sache befasste Gericht die Verfahren trennen (will) und von sich aus das zuständige Gericht zum Zwecke der Verweisung bestimmen kann (vgl BSG vom 5.8.2016 - B 4 SF 27/16 S; vgl auch BSG vom 3.5.2017 - B 4 SF 3/17 S) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 6 AS 155/16
    Seine spätere Einlassung auf die ausdrückliche Rückfrage des SG vom 31. August 2012, er handele stets im Namen der Bedarfsgemeinschaft, ist nicht ausreichend, um die Erhebung der Klage auch im Namen der Klägerin anzusehen, wenn die Wortwahl - wie hier bereits dargelegt - Rückschlüsse nur auf eine Person, die des Klägers, aber nicht auf weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft zulässt (BSG Beschluss vom 3. Mai 2017 - B 4 SF 3/17 S - juris Rn 4 am Ende; Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn 11).
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