Rechtsprechung
   BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30086
BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B (https://dejure.org/2016,30086)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B (https://dejure.org/2016,30086)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2016 - B 12 P 4/15 B (https://dejure.org/2016,30086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Der Kläger macht geltend, allein die Entscheidung des Senats vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R (BSGE 118, 213 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 6) könne nicht maßgeblich sein für die Rechtsanwendung für 80 Millionen Bürger.

    Wie der Kläger auch selbst vorträgt, hat der Senat bereits entschieden, dass die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch dann mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung beginnt, wenn der Anspruch erst später oder erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entsteht (vgl BSGE 118, 213 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 6).

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Das mit dieser Entscheidung aufgegebene frühere Urteil vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) sei dagegen "absolut zutreffend" gewesen.

    Die vom Kläger auf Seite 5 seiner Beschwerdebegründung zitierte und für "absolut zutreffend" gehaltene frühere Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) wurde ausdrücklich aufgegeben.

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, hierfür ist jedoch darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) .

    Gründe für eine erneute Klärungsbedürftigkeit, insbesondere aufgrund von völlig neuen, bislang nicht erwogenen Gesichtspunkten, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) trägt der Kläger nicht vor.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Der Kläger führt dazu ergänzend aus, die vom LSG zitierte Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) betreffe ein anderes Rechtsproblem.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B

    Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Betreuungsaufwand und

    Höchstrichterlich entschiedene Fragen können zwar erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 09.06.2023 - B 12 KR 17/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Hierfür wäre nachvollziehbar aufzuzeigen gewesen, dass sich dadurch völlig neue, bislang nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 17.03.2022 - B 12 R 37/21 B

    Einbehalt rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Weder zeigt sie auf, dass den von ihr selbst angeführten Entscheidungen in nicht geringfügigem Umfang widersprochen worden wäre (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7) , noch dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben hätten, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - juris RdNr 5 mwN) , also erneut Klärungsbedürftigkeit bestehe.
  • BSG, 03.07.2017 - B 12 AL 1/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige Rechtsfrage; Erneute

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 01.03.2018 - B 12 KR 77/17 B

    Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen zur gesetzlichen

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 4/18 B

    Krankenversicherungsrechtliche Verbeitragungspflicht einer Einmalzahlung aus

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist, oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.01.2018 - B 12 KR 44/17 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 25.06.2018 - B 12 KR 9/18 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Allerdings zeigt die Beschwerde nicht auf, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist, oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 03.02.2022 - B 12 R 28/21 B

    Nachforderung von Pauschalbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung;

    Dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen worden wäre ( BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7) , oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben hätten, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten ( BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - juris RdNr 5 mwN) , also erneut Klärungsbedürftigkeit bestehe, zeigt der Kläger ebenfalls nicht auf.
  • BSG, 05.04.2018 - B 12 KR 50/17 B

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, doch ist hierfür darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist, oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 03.02.2022 - B 12 KR 43/21 B

    Berücksichtigung des Einkommens eines privat krankenversicherten Ehegatten zur

  • BSG, 12.09.2017 - B 12 KR 11/17 B

    Rückzahlung geleisteter Gesamtsozialversicherungsbeiträge

  • BSG, 27.07.2022 - B 12 KR 12/22 B

    Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

  • BSG, 03.03.2022 - B 12 KR 52/21 B

    Beitragspflicht von Lebensversicherungsleistungen in der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 11 AS 809/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - L 1 KR 225/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht